13.01.2008
Asylverfahren - Hintergründe
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“
Art.16a Abs. 1 Grundgesetz
Das Asylgrundrecht wurde 1993 durch 4 Absätze eingeschränkt:
- Kein Asyl bei Flucht über sichere Drittstaaten
… der Fluchtweg ist wichtiger als die Fluchtgründe! - Kein Asylverfahren für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern
… wer garantiert, dass es dort keine Verfolgung gibt? - Der Rechtsweg wird eingeschränkt
… ausländische Flüchtlinge sollen aus dem Verfolgerland klagen. - Nur eine Möglichkeit zum Asylverfahren in Europa
… Abgelehnte werden ihren Verfolgern ausgeliefert.
Auch durch das neue Zuwanderungsgesetz von Januar 2005 hat es wieder einige Verschärfungen gegeben:
- Immer weniger Flüchtlinge kommen bis nach Deutschland
… aber die Zahl der Anerkennungen nach Artikel 16a durch das Bundesamt sind auf unter 1 Prozent gefallen!
- Selbst bei Asylanerkennung gibt es keinen sicheren Aufenthalt mehr:
… nach 3 Jahren wird automatisch der Asylstatus wieder geprüft und es gibt immer mehr Aberkennungsverfahren!
- Ohne fachliche Hilfe ist ein Asylverfahren fast chancenlos
… aber immer mehr Beratungsstellen werden geschlossen!
Im August 2007 sind schon wieder neue Änderungen in Kraft getreten.
Das im Grundgesetz formulierte Recht auf Asyl erweckt bei den Flüchtlingen falsche Hoffnungen:
Das Asylrecht ist nur noch ein Feigenblatt der Politik!