13.01.2008

Die Abschiebung

Die Abschiebung wird in der Regel von den Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) und der vom damaligen Innenminister Otto Schily eingeführten Bundespolizei vorbereitet und durchgeführt.

Die „Beschaffung“ von Passersatzpapieren ist das zentrale Problem des ganzen Abschiebeprozesses. Die ZABs bemühen sich, für die Gefangenen Reisedokumente von den Botschaften zu besorgen. Viele Botschaften weigern sich aber aus unterschiedlichsten Gründen, entsprechende Papiere auszustellen. Andererseits werden manche Menschen in ihnen vollkommen fremde Länder abgeschoben.

Nicht immer bekommen die Inhaftierten rechtzeitig Informationen über den Termin und das Ziel ihrer Abschiebung. So ist es in vielen Fällen nicht möglich, Familienangehörige oder Freunde zu informieren bzw. mögliche Rechtsmittel einzulegen.

Gefangene, bei denen mit Widerstand gerechnet wird, werden von Bundespolizisten begleitet und während der gesamten Ab­schiebung gefesselt, um sie dann den Heimatbehörden zu übergeben.

Zunehmend werden Abschiebungen als Sammeltransporte durch europäisch koordinierte Charterflüge durchgeführt.  

In vielen Ländern können die Abgeschobenen nicht wie normale Reisende den Flughafen verlassen. Aus den Reisepapieren ist ersichtlich, dass es sich um eine Abschiebung handelt. Dies kann dann zu Repressalien am Ankunftsort führen (wie z.B. Erpressung, Inhaftierung, Folter oder sogar Tod). Viele Flüchtlinge werden so in die Hände ihrer Verfolger zurückgeschoben.

Häufig warten wir vergebens auf ein vereinbartes Lebenszeichen.