18.05.2008

Duldung

Eine Duldung nach § 60a AufenthG ist ein Aufenthaltsstatus für Flüchtlinge in Deutschland, der nur so viel besagt, dass die Ausländerbehörde für die angegebene Zeit auf eine zwangsweise Abschiebung verzichtet. Meist gilt eine Duldung nur für einige Monate und kann dann von der Ausländerbehörde verlängert werden. Die Betroffenen müssten eigentlich Deutschland verlassen und sind rechtlich verpflichtet, sich darum zu bemühen. Sie haben kaum Rechte und bekommen  vorgeschrieben, das Bundesland oder den Bereich der zuständigen Ausländerbehörde nicht zu verlassen.

Ende März 2008 gab es 126.676 Menschen in Deutschland, die nur eine Duldung hatten; wovon 51 % schon mehr als 6,75 Jahre hier lebten und 35 % sogar mehr als 8,75 Jahre lang! (Quelle: BT-Drucksache 16/8998)

Die 2007 beschlossene Altfallregelung wird nur einem kleinen Teil der schon lange geduldeten Menschen zu einem besseren Aufenthaltsstatus verhelfen: Bis Ende März 2008 wurden nur 18.752 Anträge positiv entschieden (Quelle: BT-Drucksache 16/8998).
Die übrigen geduldeten Menschen bleiben in einer unsicheren, inhumanen Situation und sind weiter in der Gefahr, plötzlich abgeschoben zu werden.