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08.11.2024

Haftbedingungen

Abschiebehaft ist keine Straf- oder Beugehaft, sondern eine behördliche Sicherungsmaßnahme. Die Haftbedingungen in der Abschiebehaft in Büren richten sich nach dem Abschiebungshaftvollzugsgesetz NRW.

  • Abschiebehäftlinge sind in ihnen Räumen nachts eingeschlossen; tagsüber ist die Bewegungsfreiheit auf das Hafthaus und einen eingezäunten Außenbereich eingeschränkt.
  • Das Gefängnis ist von einer 6 m hohen Mauer umgeben.
  • Haft ist theoretisch maximal bis zu 18 Monaten möglich.
  • Kontakt zu Familie, Freundinnen, Freunden, Anwältinnen und Anwälten ist schwierig, weil es keine Bus- und Bahnverbindung zum Gefängnis gibt.
  • Gefangene bekommen statt ihres Smartphones ersatzweise ein Handy ohne Internet, Social Media und Kamera. Briefe werden kontrolliert.
  • Das Geld von Abschiebehäftlingen wird gepfändet, um damit die Haft und die Abschiebung zu finanzieren.