28.01.2015

Von Ausnahme zum Normalfall...

Die folgende Tabelle zeigt, wie der Beschluss der Innenminister, mehr Abschiebehaft zu verhängen, die Zahl der Abschiebehäftlinge in die Höhe getrieben hat. Dieser Beschluss fiel 1993 im Zusammenhang mit der Grundgesetzänderung zur drastischen Einschränkung des Asylrechts in Deutschland.

Zahl von Abschiebehäftlingen in NRW:
19881989199019911992Jun.93Sep.93Nov.93Jan.94
5966113153243577627823875

1988-92: NRW Landtagsdrucksache 11/5994; 1993/4: NRW Landtagsdrucksache 11/2779 zit. in HdA 03.047.001

Später ist die Zahl der Abschiebehäftlinge wieder gefallen. Das lag zunächst daran, dass von 2000 - 2010 viel weniger Flüchtlinge nach Deutschland gelangten als in den 90er Jahren. Immer häufiger wurde Abschiebehaft verhängt, um Menschen nach der sog. Dublin-Regelung zwischen verschiedenen EU-Ländern hin- und herzutransportieren.

Inzwischen gibt es zahlenmäßig nur sehr wenige Abschiebehäftlinge: Im Sommer 2014 waren es 10 bis 15 aus NRW und bundesweit unter 100.

Das hat damit zu tun, dass der Bundesgerichtshof (BGH) und der Europäische Gerichtshof das Trennungsgebot zwischen Straf- und Abschiebehaft eingefordert haben und allgemein die Rechtsprechung des BGH strengere Maßstäbe für die Verhängung von Abschiebehaft vorgegeben hat. Daraufhin haben 2014 immer mehr Gerichte keine Abschiebehaft mehr in Einrichtungen wie der JVA Büren zulassen wollen, wo Straf- und Abschiebehäftlinge zusammen untergebracht waren.

Wenn die Abschiebehaft in Büren neu eröffnet wird, ist wieder mit steigenden Zahlen zu rechnen. Zusätzlich plant die Bundesregierung nämlich in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren, neue, erweiterte Gründe für Abschiebehaft einzuführen.

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