08.10.2008

Ein Beispiel aus der Vereinsarbeit

Auch minderjährige Flüchtlinge im Alter zwischen 16 und 18 Jahren können in NRW in Abschiebehaft genommen werden. Der 16jährige C. kam im November 2005 nach Büren in Abschiebehaft. Er war im Februar 2005 alleine von Nigeria nach Deutschland geflüchtet. Zunächst lebte er auf der Straße. Nach einem halben Jahr wagte er, sich bei einer Behörde zu melden. Die Ausländerbehörde gab ihm einen Zettel mit einer Adresse sowie ein Bahnticket und schickte ihn alleine nach Düsseldorf. Trotz Nachfragens fand C. in Düsseldorf Niemand, der diese Adresse kannte. Es handelte sich nämlich um das im Düsseldorfer Hafen liegende, so genannte Asyl-Schiff.

Daraufhin fuhr C. zurück nach Köln zur Ausländerbehörde. Im Ausländeramt wurde er wegen illegalen Aufenthalts angezeigt und verhaftet. Vier Wochen lang saß er in Untersuchungshaft bis das Gericht seine Freilassung anordnete. Bei Verlassen des Gerichtssaals wurden ihm wieder Handschellen angelegt.

Die Ausländerbehörde brachte ihn zu einem Haftrichter, der 6 Wochen Abschiebehaft anordnete. In Büren wartete er diese Zeit lang, ohne dass mit seiner Botschaft Kontakt hergestellt wurde. Dann beantragte die Ausländerbehörde eine Verlängerung der Abschiebehaft um drei Monate, die das Amtsgericht Paderborn genehmigte.

Als der Verein von C.s Schicksal erfuhr, wurde das Jugendamt eingeschaltet. Skandalös ist, dass dies nicht schon von Anfang an durch die Behörden in Köln erfolgt ist. Auch die gerichtlichen Verfahren waren fehlerhaft. Erst auf massiven Druck hin, war das Ausländeramt bereit, C. aus der Abschiebehaft freizulassen. Ein Vereinsmitglied wurde vom Familiengericht als Vormund bestellt und sorgte für seine Unterbringung in einem Jugendheim.

Es ist erschreckend wie Jugendliche zu Unrecht in Haft genommen werden!