31.10.2015
Abschiebehaft - unschuldig eingesperrt
Abschiebehaft bedeutet, dass eine Ausländerbehörde oder die Bundespolizei einem Menschen
bis zu seiner Abschiebung monatelang die Freiheit entziehen kann.
Der einzige Grund dafür ist, dass der Behörde die Durchführung der Abschiebung damit erleichtert werden soll. Es handelt sich bei Abschiebehaft also nicht um eine Strafe sondern „nur“ um eine Sicherungsmaßnahme. Dennoch wird der oder die Betroffene in einem speziellen Abschiebegefängnis (wie in Büren) oder in Polizeigewahrsam hinter Gittern untergebracht.
Abschiebehaft ist ein großes Unrecht in Deutschland.
- Es ist völlig unverhältnismäßig, einem Menschen das Grundrecht auf Freiheit zu entziehen, nur um einen Verwaltungsakt wie die Abschiebung einfacher durchführen zu können.
- Für Abschiebehaft reicht ein „begründeter Verdacht“ aus, dass jemand sich möglicherweise seiner Abschiebung entzieht. In der Praxis gibt es immer wieder absurde und falsche Begründungen für Abschiebehaft: Zum Beispiel konnten wir als Begründung für die Inhaftierung lesen, der Betroffene habe ausgesagt, dass er nicht in sein Herkunftsland zurück möchte.
- Abschiebehäftlinge müssen für ihre Haftkosten auch noch selbst bezahlen!
- Viele Flüchtlinge leiden in Abschiebehaft unter Angst und Depressionen: Ihre Zukunft ist völlig unsicher - sie wissen nicht wann sie abgeschoben werden, was sie im Herkunftsland erwartet oder ob sie vielleicht doch noch bleiben können. Immer wieder kommen Selbsttötungen vor.
- Die Dauer der Abschiebehaft ist willkürlich, denn sie hängt allein davon ab wie lange die deutschen Behörden und die Behörden des Herkunftslandes brauchen, um Ersatzpapiere und die Abschiebung selbst zu organisieren.
- Eine Dauer von 3 Monaten oder mehr ist bei bestimmten Herkunftsländern die Regel, wenn erst noch ein Passersatzpapier besorgt werden muss!
- Maximal kann Abschiebehaft sogar bis zu 1½ Jahre lang angeordnet werden, wenn der oder die Betroffene angeblich oder tatsächlich seine/ihre Abschiebung verhindert.
- Flüchtlinge müssen inzwischen teilweise im Abschiebegefängnis auf die Entscheidung über ihren Asylantrag warten. Andere werden in Abschiebehaft genommen, um sie innerhalb Europas von einem Land in ein anderes zu transportieren.