01.08.2014

JVA Büren ohne Abschiebehaft

In der JVA Büren sind seit dem 26.7.2014, keine Abschiebegefangenen mehr untergebracht. Ein Teil der Gefangenen war am 25.7. entlassen worden. Darunter vermutlich diejenigen, die nach den Dublin-III-Regeln abgeschoben werden sollten und für die das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26.6. keine rechtliche Grundlage für die Inhaftierung mehr sah. Andere könnten von Haftaufhebungsanträgen profitiert haben. Die übrigen 21 Gefangenen wurden am 26.7. morgens um 7.30 Uhr mit einem Bus in die Abschiebehaftanstalt in Berlin-Köpenick gebracht, wo sie gegen 13 Uhr eintrafen. Dies entspricht einer vorübergehenden Vereinbarung zwischen NRW und Berlin.

Wie es in Zukunft mit Abschiebehaft in NRW weiter geht, ist unklar. NRW könnte sich Initiativen anderer Länder im Bundesrat zur Abschaffung der Abschiebehaft anschließen. Das scheint der Innenminister von NRW aber nicht zu wollen. Dann beiben zwei Möglichkeiten: die Strafgefangenen aus der JVA Büren zu verlegen oder eine Alternative für die Abschiebegefangenen aus NRW zu suchen.

Informationen zur Situation in Berlin bei der Initiative gegen Abschiebehaft.

25.07.2014

JVA Büren verlegt alle Abschiebegefangenen

Büren/Berlin – Nachdem der BGH heute einen Grundsatzbeschluss gefällt hat, nach dem die Inhaftierung von Abschiebegefangenen in der JVA Büren rechtswidrig ist, werden morgen alle Gefangene nach Berlin verlegt. Vor der JVA Büren findet zeitgleich zu der Verlegung eine Demonstration statt.

Bereits am 17.7.2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschlossen, dass Strafgefangene und Abschiebegefangene nicht zusammen in einem Gefängnis untergebracht werden dürfen. Trotzdem hat das Innenministerium NRW die Flüchtlinge nicht entlassen.

Heute wurde das Urteil des EuGH vom Bundgerichtshof (BGH) bestätigt. Nach dem Beschluss des BGH hätten eigentlich alle Abschiebegefangenen sofort entlassen werden müssen. Doch Ralf Jäger, Innenminister aus NRW, hat anderes entschieden. Er hat angeordnet, dass die Abschiebegefangenen rechtswidrig weiter in Haft gehalten werden, um sie morgen gegen 10:00 Uhr in die JVA Berlin-Köpenick zu verlegen.

Die Verlegung nach Berlin-Köpenick führt zu massiven Einschränkungen für die Gefangenen. Durch die Verlegung ist der Kontakt zu ihren Anwälten, Verwandten, Freunden und Hilfsorganisationen erheblich gestört oder gar unterbrochen. Die Gefangenen in der JVA Büren sind sich daher einig. Sie wollen auf keinen Fall nach Berlin verlegt werden und fordern ihre sofortige Freilassung: „Wir sind Menschen, kein Vieh, was man einfach so durch Deutschland treiben kann“, so ein Gefangener.

Der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren führt daher morgen (26.7.2014) um 9:30 Uhr eine Demonstration vor der JVA Büren durch, um auf das unrechtmäßige Handeln des Innenministers Jäger aufmerksam zu machen.

Frank Gockel, Pressesprecher des Vereis Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren, ist entsetzt: „Ein Innenminister der sich bewusst gegen ein Urteil des BGH stellt und unrechtmäßige Freiheitsentziehung gutheißt, ist ein Skandal.“. Gockel fordert die Landesregierung auf, umgehend zu handeln: „Dass es Abschiebegefangen jetzt noch zusätzlich praktisch unmöglich gemacht werden soll, von Rechtsanwälten, Familien und Freunden besucht zu werden, geht überhaupt nicht. Bei einem solchen Verhalten des Innenministers muss sich der Landtag seiner Verantwortung stellen und Herrn Jäger stoppen.“

25.07.2014

Bundesgerichtshof: JVA Büren muss geschlossen werden

Büren/Karlsruhe – Heute ist ein weiteres Grundsatzurteil im Bereich der Abschiebehaft vom Bundesgerichtshof gefällt worden, in dem die Abschiebehaft in der JVA Büren untersagt wurde.

In der JVA Büren werden Strafgefangene und Abschiebegefangen zusammen untergebracht. Dies verstößt gegen die Rückführungsrichtlinie der Europäischen Union. Bereits am 17.7.2014 hat hierüber der Europäische Gerichtshof entschieden.

Ralf Jäger, Innenminister in NRW, versuchte jedoch, mit fadenscheinigen Argumenten, das Urteil zu umgehen. Er teilte die JVA Büren kurzerhand in zwei Gefängnisse auf und meinte, so die Rückführungsrichtlinie aushebeln zu können. Flüchtlingsorganisationen, wie z.B. der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. kritisierten massiv dieses Vorgehen.

Heute hat nun der BGH in einer Leitsatzentscheidung (Beschluss v. 25.7.2014 Az.: V ZB 137/14) entschieden, dass es sich bei der JVA Büren „um eine gewöhnliche Haftanstalt“ handelt. „Diese Art der Unterbringung [von Abschiebehäftlingen] widerspricht dem Unionsrecht.“

Die einzig mögliche Konsequenz aus dem Beschluss ist, dass heute alle Abschiebegefangenen aus der JVA Büren entlassen werden!

24.07.2014

Weiteres Grundsatzurteil zur Abschiebehaft

Büren/Karlsruhe – Nachdem am 17.7.2014 der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Unterbringung von Strafgefangenen und Abschiebegefangenen in einem Gefängnis untersagt hat, hat gestern der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil veröffentlicht, das verbietet, Personen zu inhaftieren, die in andere europäische Länder abgeschoben werden sollen.

In der sog. Dublin-III-Verordnung der Europäischen Union wird festgelegt, welches Land für das Asylverfahren eines Flüchtlings zuständig ist. Befindet sich der Betroffene nicht im „richtigen“ Land, kann er dahin abgeschoben werden. Ca. 2/3 der Flüchtlinge in der JVA Büren befinden sich in dieser Form der Überstellungshaft, um sie innerhalb von Europa abzuschieben.

Die Inhaftierung der Betroffenen ist rechtswidrig; das hat der BGH in einem Beschluss (v. 26.6.2014 – Az.: V ZB 31/14), welcher gestern veröffentlicht wurde, festgestellt. Die Betroffenen dürfen nach Art. 28 der Dublin-III-Verordnung nur inhaftiert werden, wenn erhebliche Fluchtgefahr besteht. Die Bundesrepublik hat versäumt, den Begriff der „erheblichen Fluchtgefahr“ in einem Gesetz zu definieren. Da keine Gesetzesgrundlage vorliegt, darf die Haft nicht angeordnet werden.

Bereits vor einer Woche hat der EuGH geurteilt, dass Abschiebegefangene und Strafgefangene nicht zusammen in einem Gefängnis untergebracht werden dürfen. Dieses ist z.B. in der JVA Büren der Fall. Bisher hat das Innenministerium NRW den Richterspruch aus Luxemburg jedoch ignoriert.

„Zwei eindeutige Urteile von unterschiedlichen Gerichten, die jeweils große Gruppen von Abschiebehäftlingen betreffen, machen deutlich, wie groß das Unrecht im Bereich der Abschiebehaft ist“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. Der Verein kritisiert, dass Innenminister Ralf Jäger bereits auf das Urteil des EuGH nicht angemessen reagiert hat. Er fordert die Landesregierung daher auf, aktiv zu werden: „Der Landtag NRW muss nun in einer Sondersitzung beschließen, dass die Abschiebegefangenen aus der JVA Büren entlassen werden. Es kann nicht sein, dass in NRW Freiheitsberaubung durch Behörden stattfindet. Es stellt sich immer mehr die Frage, wer eigentlich den Innenminister Ralf Jäger kontrolliert, oder ob dieser sich mit Billigung der Landesregierung über Gesetze hinwegsetzen darf.“, so Gockel.

Über 5.000 Menschen waren allein in den letzten drei Jahren unrechtmäßig in der JVA Büren inhaftiert. Ein Gesetz, was dazu führt, dass das Grundrecht auf Freiheit systematisch für viele Personen verletzt, gehört aus Sicht des Vereins abgeschafft. Daher fordert der Verein die Landesregierung erneut auf, einen Antrag auf Abschaffung der Abschiebehaft im Bundesrat zu stellen.

Am heutigen Donnerstag findet um 18:15 Uhr eine Mahnwache vor der JVA Büren statt, um die Umsetzung der Gerichtsurteile in NRW einzufordern.

19.07.2014

Abschiebehaft: NRW widersetzt sich EuGH-Urteil

Büren/Düsseldorf – Am 17.7.2014 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Abschiebegefangene nicht mit Strafgefangenen untergebracht werden dürfen. Das Innenministerium NRW will dieses Urteil nicht umsetzen. Bürener Verein plant daher am 24.7. eine Demonstration.

Abschiebegefangene werden in NRW zusammen mit Strafgefangenen in der JVA Büren untergebracht. Dieses ist nach einem Urteil des EuGH vom 17.7.2014 nicht mehr erlaubt und verstößt gegen die Rückführungsrichtlinie. Der EuGH hat die strikte Trennung der beiden Gefangenengruppen bestätigt.

NRW Innenminister Ralf Jäger erklärte am Freitag in einer Pressemitteilung, dass die JVA Büren „weiterentwickelt“ werden soll. Er brachte aber auch deutlich zum Ausdruck, dass weiterhin Strafgefangene und Abschiebegefangene in derselben Haftanstalt untergebracht werden. Seine Begründung lautet, dass einige „Obergerichte“ der Auffassung seien, dass in der JVA Büren das Trennungsgebot eingehalten worden ist.

Jäger verkennt dabei zwei Punkte:

  1. Die Rechtsprechung, die er anführt, stammt aus der Zeit vor dem EuGH-Urteil. 

  2. Immer mehr Amts- und Landgerichte haben ihre Meinung geändert und sind der Überzeugung, dass die Rückführungsrichtlinie nicht eingehalten wird. So z.B. das Amtsgericht und das Landgericht Paderborn, in dessen Gerichtsbezirk die JVA Büren liegt und die sich daher sehr gut mit der Situation vor Ort auskennen.

„Wenn Jäger in seiner Pressemitteilung behauptet, dass Abschiebehaft nur  „ultima ratio“ sein dürfe, ist das ein Hohn“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.: „Abschiebehaft wird gerade in NRW viel zu schnell und viel zu häufig angewendet.“ Der  Bürener Verein hat allein in den letzten 12 Monaten über 60 Verfahren gerichtlich begleitet und nicht eine der Personen war rechtmäßig inhaftiert.

Auch ist es nach Auffassung des Vereins nicht ausreichend, dass die Haftbedingungen ein wenig verbessert werden. Gockel: „Dieses ist schon in der Vergangenheit gescheitert. So hatte man z.B. versucht, den Gefangenen Internet zu Verfügung zu stellen. Aber wegen der Strafhaft mussten fast alle Seiten gesperrt werden: Facebook, Skype, e-Mailprogramme, Internetseiten von Anwälten und Hilfsorganisationen, sie alle fielen der Zensur zum Opfer.“

„Jägers Versuch, an den Symptomen des kranken Abschiebehaft-Systems in NRW herumzubasteln, sind schon lange gescheitert. Jetzt kann es nur einen Lösungsweg geben: Die Abschiebehaft wird sofort geschlossen und das Innenministerium startet eine Initiative im Bundesrat zur Abschaffung des Abschiebehaftparagraphen“, so Gockel. Er bedauert es auch, dass Jäger kein Wort der Entschuldigung für die über 5.000 Menschen gefunden hat, die unrechtmäßig inhaftiert waren: „Weiß Herr Jäger nicht, wie hoch in unserer Verfassung das Recht auf Freiheit verankert ist?“ Der Verein lässt aktuell prüfen, ob er gegen Mitarbeiter von Ausländerbehörden, die weiter in Büren inhaftieren, Strafanzeigen stellt.

Für den 24.7.2014 ruft der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V., um 18:15 Uhr, vor den Toren der JVA Büren, Stöckerbusch 1, Büren, zu einer Mahnwache auf. Die Versammlung steht unter dem Motto: „EuGH-Urteil umsetzen: Freiheit für alle Abschiebegefangenen“.

17.07.2014

EuGH entscheidet: Abschiebehaft in Deutschland gesetzeswidrig

Büren/Luxemburg – Seit dem 24.12.2010 ist es nach der EU-Rückführungsrichtlinie verboten, Strafgefangene und Abschiebegefangene zusammen in einem Gefängnis unterzubringen. Gegen dieses Verbot hat laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) (Az.: C-473/13) vom heutigen Tage die Bundesrepublik verstoßen. Allein in NRW waren über 5.000 Menschen unrechtmäßig in der JVA Büren inhaftiert.

Die Rückführungsrichtlinie regelt eindeutig, dass die Inhaftierung von Abschiebehäftlingen in speziellen Hafteinrichtungen zu erfolgen hat. Damit soll sichergestellt werden, dass Abschiebegefangene wesentlich bessere Haftbedingungen haben als Strafgefangene. Diese Vorschrift wurde von einigen Bundesländern ignoriert, so auch vom Land NRW.

Haftalltag für Abschiebehäftlinge in der JVA Büren: Feinvergitterung an den Fenstern – Türen, die regelmäßig zugeschlossen sind – Durchsuchung der Gefangenen – Arztbesuche außerhalb der JVA in Hand- und Fußfesseln. Das sind Vollzugsmethoden, die mit Hochsicherheitsgefängnissen in Verbindung gebracht werden. In der JVA Büren werden Abschiebe- und Strafhäftlinge inhaftiert, deren Haftbedingungen sich kaum unterscheiden.

Damit muss jetzt Schluss sein. Der EuGH fand deutliche Worte. Er fordert, dass das Trennungsgebot einzuhalten ist: Die Richtlinie ist dahingehend auszulegen, dass „ein Mitgliedstaats auch dann verpflichtet ist, illegal aufhältige Drittsaatenangehörige grundsätzlich in eine spezielle Hafteinrichtung […] zu nehmen, wenn er föderal strukturiert ist.“, so der EuGH in seinem heutigen Urteil.

Die Konsequenzen sind klar: Alle Abschiebegefangene müssen sofort aus der JVA Büren entlassen werden. Geschieht das nicht, so begehen die Ausländerbehörden Freiheitsberaubung. Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. fordert daher das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW auf, umgehend einen entsprechenden Erlass an die Ausländerbehörden herauszugeben und warnt das Ministerium davor, auf Zeit zu spielen.

Gockel erinnert daran, dass sich der vor 20 Jahren gegründete Bürener Verein von Anfang an unmissverständlich für die Abschaffung der Abschiebehaft eingesetzt hat. Der Verein fühlt sich durch die Entscheidung des EuGH in seiner Einstellung bestärkt.

Gockel sieht das Innenministerium in der Pflicht, eine Entschädigung an die über 5.000 Menschen zu zahlen, die in den letzten Jahren zu Unrecht in Büren inhaftiert waren. „Doch machen wir uns nichts vor, mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Abschiebegefangener ohne sein Drängen eine Entschuldigung für unrechtmäßig erlittene Abschiebehaft erhielt. In der Regel müssen Entschädigungen eingeklagt werden“, so Gockel.

Die Politiker in NRW sind gefordert. Sie müssen nun Stellung beziehen, ob der Landtag seine Haltung aufgibt und sich für die Abschaffung der Abschiebehaft im Bundesrat einsetzt. Inoffizielle Angebote hierzu, z.B. vom Innenministerium aus Schleswig-Holstein, gab es in der Vergangenheit, doch NRW ist bislang stur bei seiner Hardliner-Haltung zum Thema Abschiebehaft geblieben.

Abschiebegefangene dürfen nicht zusammen mit Strafgefangenen untergebracht werden. Diese Frage hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 17.7.2014 in einem Grundsatzurteil entschieden (Az.: C-473/13). Die Entscheidung ist beim EuGH hier nachzulesen. Sie muss das Ende der Abschiebehaft in der JVA Büren bedeuten, weil Abschiebehäftlinge dort zusammen mit Strafgefangenen untergebracht werden. Wer trotz der EuGH-Entscheidung als Abschiebegefangener in der JVA Büren ist, sollte einen Haftaufhebungsantrag stellen.

11.07.2014

EuGH entscheidet am 17. 7. zum Trennungsgebot

JVA Büren vor dem Aus?

Büren / Luxemburg - Dürfen Abschiebegefangene zusammen mit Strafgefangenen untergebracht werden? Über diese Frage wird am 17. 7. 2014 der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Grundsatzurteil (Az.: C-473/13) fällen. Die Entscheidung wird höchstwahrscheinlich das Ende der Abschiebehaft in der JVA Büren bedeuten.

Die Rückführungsrichtlinie der EU macht klare Vorgaben zur Unterbringung von Abschiebegefangenen (siehe auch Seite "Trennungsgebot"). Ist in einem Mitgliedsstaat der EU ein reines Abschiebegefängnis vorhanden, dann dürfen Abschiebegefangene nicht mit Strafgefangenen zusammen untergebracht werden. Diese Vorschrift hätte der deutsche Gesetzgeber bis zum 24.12.2010 in deutsches Recht umsetzen müssen. Diese Verpflichtung wurde nur teilweise erfüllt. In einigen Bundesländern, wie z.B. NRW oder Hessen werden Abschiebegefangene mit Strafgefangenen in einem Gefängnis untergebracht. In anderen Bundesländern, wie z.B. Berlin oder Rheinland-Pfalz wird die vorgesehene Trennung beachtet.

Das Trennungsgebot ist in die Rückführungsrichtlinie aufgenommen worden, weil die EU klar machen will, dass Abschiebegefangene keine Straftäter sind. Die Haftbedingungen müssen sich deutlich unterscheiden. Es ist z.B. nicht hinnehmbar, dass sich Abschiebegefangene nicht frei auf dem Gelände bewegen können, sie kein Bargeld besitzen dürfen, Handys verboten sind und der Internetnutzung stark eingeschränkt wird, wie dieses in der JVA Büren der Fall ist.

Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins "Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.", sieht gute Chancen, dass der EuGH der Einschätzung seines Generalanwalts Yves Bot folgen wird. Bot hat bereits am 20. 4. 2014 ein klares Votum abgegeben. Er hält es für nicht mit der Rückführungsrichtlinie vereinbar, dass Abschiebegefangene zusammen mit Strafgefangenen untergebracht werden.

Bereits jetzt sind viele deutsche Gericht derselben Meinung. So hat die Zahl der Abschiebegefangenen in NRW deutlich abgenommen. Aktuell befinden sich noch ca. 30 Menschen in der JVA Büren in Abschiebehaft. Sollte der EuGH wie erwartet entscheiden, würde die Unrechtmäßigkeit höchstrichterlich festgestellt.

"Aus einem solchen Urteil des EuGH kann nur eine Konsequenz gezogen werden", so Gockel, "alle Gefangenen müssen noch am gleichen Tag entlassen werden. Auch ist darüber nachzudenken, wie die über 5.000 Gefangenen entschädigt werden, die seit der Umsetzungsfrist der Rückführungsrichtlinie am 24. 12. 2010 in der JVA Büren unrechtmäßig inhaftiert wurden." Eine weitere Konsequenz müsse sein, dass sich die Landesregierung in NRW ohne Wenn und Aber endlich für die Abschaffung der Abschiebehaft im Bundesrat einsetzt, so Gockels Auffassung.