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04.10.2015
Haftbedingungen
Abschiebehaft ist keine Straf- oder Beugehaft, sondern eine behördliche Sicherungsmaßnahme, die aber in vielen Punkten den Bedingungen des Strafvollzugsgesetzes NRW unterliegt.
- Abschiebehäftlinge sind in ihnen Räumen nachts eingeschlossen; tagsüber ist die Bewegungsfreiheit auf das Hafthaus und einen eingezäunten Außenbereich eingeschränkt.
- Das Gefängnis ist von einer 6 m hohen Mauer umgeben.
- Haft ist theoretisch maximal bis zu 18 Monaten möglich.
- Kontakt zu Familie, Freundinnen, Freunden, Anwältinnen und Anwälten ist wegen der großen Entfernungen schwierig.
- Gefangene können inzwischen teilweise auch angerufen werden und selbst telefonieren. Briefe werden kontrolliert.
- Das Geld von Abschiebehäftlingen wird gepfändet, um damit die Haft und die Abschiebung zu finanzieren.