22.04.2018

Informationen für Besuche von Abschiebegefangenen

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Im Juli 2014 wurden alle Abschiebegefangen von der JVA Büren in die Abschiebehaftanstalt Berlin-Köpenick oder nach Eisenhüttenstadt verlegt. Mehr dazu hier. Seit dem 15. Mai 2015 ist das Abschiebegefängnis in Büren wieder neu eröffnet worden - jetzt unter Aufsicht des Innenministeriums NRW. Die Haftbedingungen in der neuen Abschiebehaft in Büren richten sich nach dem Abschiebungshaftvollzugsgesetz NRW vom Mai 2015. Dadurch hat es einige Änderungen geben.

Wenn Sie einen Freund, Verwandten oder Bekannten in Abschiebehaft in Büren besuchen wollen, ist folgendes zu beachten:

1. Der Zutritt zur Abschiebehaft-Einrichtung ist nur mit einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis oder Ähnlichem) möglich, ein Führerschein reicht nicht aus.
Je nach Beschränkungen in Ihrem Aufenthaltspapier kann es notwendig sein, eine Reiseerlaubnis der für Sie zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.

2. Es ist sinnvoll, vor dem Besuch telefonisch nachzufragen, ob sich die Person, die Sie besuchen möchten, an dem Tag in Abschiebehaft aufhält und nicht zu einer Botschaftsvorführung, einem Gerichtstermin oder Ähnlichem unterwegs ist.

Die Telefonnummer lautet (seit dem 30.11.2017): (05231) 71-2990

3. Besuchszeiten:

Täglich von 9 bis 19 Uhr.

Die Dauer des Besuchs ist nicht begrenzt.

4. Sie dürfen Kleidung und Reistaschen/Koffer am Eingang abgeben, bedenken Sie aber bitte, dass im Fall einer Abschiebung per Flugzeug maximal 20-25 kg Gepäck mitgenommen werden können.

5. In die Besuchsabteilung können Sie zumindest Telefonkarten, Briefmarken und Kleingeld mitnehmen. Mit dem Geld können Sie an Automaten Getränke, Tabak und Ähnliches kaufen.

6. Geld kann auf das Konto des Inhaftierten eingezahlt werden:

Postbank Essen, IBAN: DE13 3701 0050 0977 2355 03, BIC: PBNKDEFF.

Es kann passieren, dass einzelne dieser Regeln irgendwann geändert werden - wir werden dann versuchen, darauf so bald wie möglich hier hinzuweisen.

Hier einige weitere Hinweise:

Die Einzahlung von Geldbeträgen ist gut zu überlegen. In den meisten Fällen wird das Geld von der Ausländerbehörde gepfändet, um die Abschiebung zu finanzieren. Abschiebehäflinge müssen die Haft und die Abschiebung - Fahrten zu Botschaften und Flughafen, sowie Begleitung durch Beamte und Flugticket - soweit wie möglich selber bezahlen. Ein Betrag bis zu 225 € ist vor der Pfändung sicher. Zu den 225 € zählen aber alle Geldeingänge während der ganzen Zeit der Inhaftierung, unabhängig davon, wie viel Geld inzwischen ausgegeben wurde! Gefangene, die kein eigenes Geld besitzen, bekommen ein Taschengeld.

Die Adresse der Abschiebehaft Büren lautet:

Abschiebehaft-Einrichtung UfA Büren
Stöckerbusch 1
33142 Büren

Im Internet: http://www.bezreg-detmold.nrw.de

Anreise per Auto:

Über den Ort Büren, von der Ecke Bahnhofstraße – Königstraße die Lindenstraße in Richtung Haaren fahren, nach etwa 6 km rechts abbiegen und noch etwa 2 km weiter durch den Wald.

Oder

Von der A 33 am Autobahnkreuz Wünneberg-Haaren Richtung Brilon, die Autobahn wird zur Bundesstraße 480, die erste Abfahrt gleich wieder Richtung Büren abzweigen, nach etwa 5 km links abbiegen und noch weitere 2 km durch den Wald.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Mit dem Zug bis nach Geseke oder Paderborn, dann weiter mit dem Bus nach Büren. Geseke liegt näher an Büren als Paderborn. Ab Paderborn mit der Bus-Linie 400, ab Geseke mit der Bus-Linie 465 .

Von Büren aus fährt nur in der Mittagszeit ein Schulbus Richtung Haaren, der an der Straße von Büren nach Haaren, etwa 2 km von der Abschiebehaft hält. Sonst geht es nur mit einem Taxi von Büren weiter zur 8 km entfernt gelegenen Abschiebehaft. Der zeitweise mal verfügbare Shuttledienst durch das Gefängnis ist zur Zeit wieder eingestellt worden.