12.09.2019

Asylverfahrensgesetz

Asylverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juli 1993 (BGBl. I S. 1361),
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970)

Mit Änderung durch Artikel 18 des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586.

Noch nicht wieder aktualisiert - 2019 durch Innenminister Seehofer weitreichende Änderungen. Aktuelle Version unter www.gesetze-im-internet.de ansehen.
Eine Arbeitshilfe mit Änderungsmarkierungen findet sich hier.

Übersicht Struktur und wichtige Paragraphen:

Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Zweiter Abschnitt: Asylverfahren

Erster Unterabschnitt: Allgemeine Verfahrensvorschriften
Zweiter Unterabschnitt: Einleitung des Asylverfahrens
Dritter Unterabschnitt: Verfahren beim Bundesamt
Vierter Unterabschnitt: Aufenthaltsbeendigung
Dritter Abschnitt: Unterbringung und Verteilung
Vierter Abschnitt: Recht des Aufenthalts während des Asylverfahrens
Fünfter Abschnitt: Folgeantrag, Zweitantrag
Sechster Abschnitt: Erlöschen der Rechtsstellung
Siebenter Abschnitt: Gerichtsverfahren
Achter Abschnitt: Straf- und Bußgeldvorschriften
Neunter Abschnitt: Übergangs- und Schlußvorschriften