23.02.2024

Anfrage 2: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Transparenz in Abschiebehaft

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Im letzten halben Jahr ist es in der Abschiebehaft in Büren zu einem Todesfall und drei Bränden gekommen. Dieses betrachtet der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren mit Sorge. In den letzten Monaten musste der Verein auch feststellen, dass Journalisten nicht immer die gewünschten Informationen über Vorfälle in der Abschiebehafteinrichtung in Büren erhalten haben. Gerade in Institutionen, in die für die Öffentlichkeit der Einblick schwer möglich ist, sollte eine besondere Transparenz der staatlichen Akteure erfolgen. Aufgrund dieses Hintergrundes beantragen wir die Einsicht in folgenden Dokumenten:

Nach § 59 AHaftVollzG hat die Landesregierung den Landtag bis zum 31.12.2022 hinsichtlich der Auswirkungen des AHaftVollzG zu berichten. Es wird Einsicht in den Bericht und, soweit mehrere Berichte erstellt wurden, Einsicht in alle seit 2015 erstellten Berichte beantragt.

Am 31.12.2021 ist die Abschiebungshaftrichtlinie außer Kraft getreten. Nach der alten Richtlinie sind verschiedene Evaluationen und Berichte durchzuführen. Es wird um Einsicht in die folgenden Dokumente, jeweils für den Zeitraum von 1.1.2014 bis 31.12.2023 (soweit die Berichte weitergeführt worden sind) beantragt:

  • Der jährlichen Evaluation aller Abschiebungshaftfälle, die in Nordrhein-Westfalen oder von anderen Bundesländern im Wege der Amtshilfe für Ausländerbehörden Nordrhein-Westfalens vollzogen wurden.
  • Die Statistik der Unterbringungseinrichtung Büren über die bei ihnen vollzogenen Haftfälle und Fälle des Ausreisegewahrsams.
  • Die zum Ende eines jeden Quartals anzufertigenden Berichte über Haftfälle und Fälle des Ausreisegewahrsams, die im Wege der Amtshilfe von anderen Bundesländern für die Ausländerbehörden Nordrhein-Westfalens vollzogen werden
  • Die fortlaufenden Unterrichtungen über Rechtsmittel, die gegen Haftbeschlüsse eingelegt worden sind.
  • Die fortlaufenden Unterrichtungen über die Gründe der Haftentlassungen.

 

Sollte einer der Berichte nicht vorliegen, wird um eine Begründung gebeten, warum dieser nicht angefertigt wurde.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Hilfe für Menschen in Abschiebhaft Büren e.V.

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