05.02.2019

Initiativen planen bundesweite Kampagne gegen Abschiebehaft

"Massenhafte Inhaftierungen"

Vor 100 Jahren wurde die Abschiebehaft im Ausländerrecht eingeführt. Inzwischen sprechen Menschenrechtsorganisationen von "massenhaften Inhaftierungen" zum Zweck der Abschiebung von Flüchtlingen. Gegen diese Praxis wollen Organisationen und Initiativen protestieren.

An die Einführung der Abschiebehaft im Ausländerrecht vor 100 Jahren wollen Organisationen und Initiativen mit einer bundesweiten Kampagne erinnern. Mit Aktionen und Veranstaltungen solle über Missstände aufgeklärt und die Abschaffung der Abschiebehaft gefordert werden, kündigten am Montag der Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft in Büren“ und der Flüchtlingsrat Niedersachsen in Hannover an. So seien vom 10. bis 12. Mai Aktionen vor jedem deutschen Abschiebegefängnis geplant, am 31. August solle eine Großdemonstration in Büren und Paderborn stattfinden.

Alle Bundesländer außer Thüringen hätten Abschiebehaftanstalten massiv ausgebaut oder planten dies, erklärten die Initiativen. So solle in Bayern ein Gefängnis mit mehr als 200 Plätzen errichtet werden. Bundesregierung und Europäische Union wollen den Angaben zufolge weitere Haftgründe schaffen. Demnach sollten Flüchtlinge künftig bereits in Abschiebehaft genommen werden, wenn sie mittellos seien oder nicht über Ausweispapiere verfügten, hieß es.

„Massenhafte Inhaftierungen“

Durch „massenhafte Inhaftierungen“ zum Zweck der Abschiebung würden Flüchtlinge „gewissermaßen dafür bestraft, Asyl beantragt zu haben“, kritisierte der Sprecher der Kampagne „100 Jahre Abschiebehaft“, Frank Gockel vom Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft“. Muzaffer Öztürky?lmaz vom niedersächsischen Flüchtlingsrat sprach von einem „weiteren Schritt auf dem Weg zur AushöhlunDen Angaben zufolge wurde die Abschiebehaft 1919 in der Weimarer Republik eingeführt, um Menschen, die verächtlich als „Ostjuden“ bezeichnet wurden, internieren und abschieben zu können. Im Nationalsozialismus seien die Gesetze verschärft und nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst unverändert in das Ausländerrecht der Bundesrepublik Deutschland übernommen worden. Seitdem seien die Ausländergesetze zwar mehrfach geändert worden, an der Abschiebehaft jedoch sei festgehalten worden. (epd/mig)g des Flüchtlingsrechts“.