Änderung des Ausländergesetzes erforderlich

Betrifft: „Was muss noch alles passieren? In der NW vom 18. April.

Der Zustand in den Abschiebehaftanstalten ist mit den Menschenrechten nicht in Einklang zu bringen. Es ist unerträglich für einen Bürger, der auf das Funktionieren unseres Rechtsstaates vertraut, zu sehen, wie wenig die Lebenswirklichkeit mit dem Recht und der Menschenwürde übereinstimmt. Da sitzen Menschen, die keine Kriminellen sind, teilweise über ein Jahr in Abschiebehaft unter Haftbedingungen, die schlechter sind, als die für Straftäter. Sie haben keinen Anspruch auf Bezahlung eines Rechtsbeistandes und keine sozialpsychologische Betreuung. Sie werden von Kräften bewacht, die dafür nicht ausgebildet werden.

Warum das alles? Das Gesetz begrenzt die maximale Dauer der Abschiebehaft auf sechs Monate mit einigen Ausnahmen z.B., wenn die Betroffenen an der Klärung der Umstände nicht mitwirken. In vielen Fällen sind sie dazu gar nicht in der Lage, weil sie weder ihr eigenes Geburtsdatum noch viel weniger das von Eltern und Großeltern kennen. Bei Preußens ist das schon die Ausnahme, umso mehr bei Menschen, die aus einem anderen Kulturkreis kommen, wo die Uhren etwas anders gehen. Die Feststellung der Person allein zur Erlangung eines Passes, der für die Abschiebung erforderlich ist, gestaltet sich nicht nur deshalb schwierig, sondern auch, weil die Behörde der Ursprungsländer wenig kooperativ sind.

Das kann aber kein Grund sein, einen Menschen über Monate und Jahre in Haft zu setzen! Wenn ein Gesetz, das zulässt, ist es mit unserem Rechtsempfinden nicht in Einklang zu bringen und verstößt gegen die Bestimmungen des Grundgesetzes, das den Staat verpflichtet, die Menschenwürde nicht nur zu achten, sondern auch zu schützen.

Wenn Ausnahmen im Gesetz zur Regel werden, dann ist das sicher falsch. Hier ist eine Änderung des Ausländergesetzes dringend erforderlich. In einem Rechtsstaat ist es unzulässig, zur Vereinfachung von Verwaltungshandeln in Grundrechte einzugreifen. Ich plädiere daher für eine absolute Haftzeitbegrenzung. Eine Gefahr für die Sicherheit stellt ein auf freiem Fuß befindliche Asylbewerber nicht da!

Die Tatsache, dass Leute vom Wachschutz eingesetzt werden müssen, resultiert daraus, dass die Personaldecke im Justizvollzug auf den Bedarf der JVA zugeschnitten ist. Ausgebildete Vollzugsbeamte gibt es auf dem Arbeitsmarkt leider nicht. Die Ausbildung dauert drei Jahre - Zeitverträge nach der Ausbildung sind nicht möglich.

Das Abziehen von Beamten aus dem allgemeinen Strafvollzug würde das Problem nur verlagern. Somit ist der Weg, auch Wachdienst einzusetzen, scheinbar unumgänglich.

Es sei denn, man ändert die Haftzeit auf die maximale Dauer von sechs Wochen und verbessert die Haftbedingungen dahingehend, dass die einsitzenden Personen sich innerhalb der Haftanstalt frei bewegen können.

Heinrich Becker, SPD-Landtagskandidat, Kirchstraße 48, 33161 Hövelhof

Die Abschiebehaftanstalt in Büren. Die Vorfälle vom Osterwochenende riefen ein breites Leserecho hervor. Foto: Brüggemann