02.05.2020

Corona-Quarantäne in der Bürener Abschiebehaft

Aktivisten erheben Vorwürfe gegen Bezirksregierung

Büren - Der Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft“ erhebt schwere Vorwürfe gegen die Einrichtung am Bürener Stöckerbusch. Nach Informationen der Aktivisten säßen seit einiger Zeit auch Flüchtlinge ein, denen gar keine Abschiebung drohe. „Sie werden allein nach dem Infektionsschutzgesetz inhaftiert“, schreibt der Verein in einer Pressemitteilung. Mindestens sechs Personen befinden sich in Quarantäne. „Es ist sehr schwer an Information zukommen, aber offenbar ist die Abschiebehaftanstalt Büren jetzt offizielles Gefängnis für Flüchtlinge bei Inhaftierungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)“, vermutet Pressesprecher Frank Gockel

zwar könnten Menschen grundsätzlich aus solchen Schutzgründen inhaftiert werden, allerdings erfolge die Unterbringung dann normalerweise in speziellen Krankenhäusern. „Büren ist für die Inhaftierung von Menschen in Quarantäne überhaupt nicht geeignet“, so Gockel. „Es gibt weder ausreichend qualifiziertes medizinisches Personal, noch ist das übrige Personal entsprechend geschult worden.

Darüber hinaus bestehe Infektionsgefahr zwischen den Abschiebe- und, Quarantäne-Häftlingen - weil „es die meisten Vorrichtungen, wie Einkaufsmöglichkeiten, medizinische Abteilung und Verwaltung, nur einmal gibt“.

„Die Abschiebehaftanstalt Büren ist kein Gefängnis für Flüchtlinge bei Inhaftierungen nach dem Infektionsschutzgesetz“, dementiert ein Sprecher der Bezirksregierung Detmold die Vorwürfe. Allerdings habe das Gesundheitsamt Bielefeld die Landeserstaufnahmeeinrichtung Oldentruper Hof am 11. April unter Quarantäne gestellt. Sechs Infizierte - aber symptomfreie - Bewohner seien nach Büren gebracht worden.

„Die Asylbewerber haben sich in der Einrichtung ordentlich verhalten.“  Sprecher der Bezirksregierung

„Zum Zeitpunkt der Unterbringung war klar, dass dies nur für wenige Tage notwendig sein würde“, so der Sprecher der Bezirksregierung auf Anfrage. Diese sechs Bewohner hätten zuvor „nachhaltig und in aggressiver Weise“ gehen kann Quarantäneanordnungen verstoßen. „Durch richterlichen Beschluss wurde die Inhaftierung der sechs Bewohner in einer abgeschlossenen Einrichtung jeweils einzeln verfügt.“ Zuvor seien die betroffene Person in Polizeigewahrsam genommen worden.

Die Unterbringung in Büren sei in einem separaten Häuserblock erfolgt, heißt es aus Detmold. „Die Bewohner sind in Einzelzimmern untergebracht. Sie waren zu diesem Zeitpunkt bereits über einen Zeitraum von zehn Tagen infiziert - ohne jegliches Krankheitssymptomen - sodass es schon zum Zeitpunkt der Unterbringung eine sichere Prognoseentscheidung dahingehend war, dass dieser auch so bleiben würde.“

Zwei der sechs Asylsuchenden hätten Büren inzwischen wieder verlassen, da ihre Testergebnisse negativ ausgefallen sein. „Die anderen werden täglich getestet.“ Bei Ihnen sei auch mit einem baldigen negativen Ergebnis zu rechnen. „

„Die Asylbewerber haben sich in der Einrichtung ordentlich verhalten“, betont der Pressesprecher. Die Mitarbeiter seien umfassend mit entsprechender Schutzkleidung ausgestattet worden - „wie es auch im Fall einer Coronainfektion eines Ausreisepflichtigen passiert wäre“.

 

Am Bürener Stöckerbusch sind vorübergehend Corona-Infizierte untergebracht