18.06.2015

Haftanstalt mit Zimmerblume

Im früheren Strafvollzug in Büren läuft der Versuch, Abschiebehäftlinge „human“ unterzubringen

Die Justizvollzugsanstalt   war schon Geschichte. Nun ist sie wieder im Betrieb, die frühere NATO- Kaserne wird zur Unterbringung von Abschiebehäftlingen genutzt. Die dürfen nicht wie Strafgefangene behandelt werden. Ein schwieriger Spagat.

Büren. Weil das Land eine zentrale Aufnahmestelle für Abschiebehäftlinge braucht, ist die frühere Justizvollzugsanstalt Büren bei Paderborn seit knapp einem Jahr wieder im Betrieb. Derzeit sind dort 28 Männer und eine Frau untergebracht. „Ausreisepflichtige“ heißen sie im Beamtendeutsch. Nach deutschem Recht dürfen sie bis zu ihrer Abschiebung festgehalten werden. Grundsätzlich sind sie aber keine Strafgefangenen.

Das haben sowohl der Bundesgerichtshof als auch der Europäische Gerichtshof entschieden. Deshalb geht es in Büren zwar weiter, aber anders als bisher. Die Insassen dürfen sich frei auf dem Gelände bewegt, kommen wöchentlich Taschengeld (zwischen 107 und 143 Euro), dürfen jeden Tag Besuch empfangen, Sport treiben. Es gibt Rechtsberatung und medizinische Versorgung. Und jeder öffnet und schließt die zu Zimmer umfunktionierten, zwischen zehn und dreißig Quadratmeter großen Zellen selbst.

„Das Leben im Vollzug ist den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit wie möglich anzugleichen“, heißt es in der Verordnung für den Vollzug von Abschiebehaft in NRW. Udo Wehrmeier, alter und neuer Leiter der Einrichtung, findet das gut. „Wir haben das Korsett des Strafvollzugs abgelegt“, sagt er, die Stimmung unter den Insassen sei viel offener und angenehmer. Der Draht ist von den Zäunen verschwunden, im Frauentrakt stehen Pflanzen und rote Sessel. An den Wänden hängen Gemälde namenloser Künstler.

All das zeigen Wehrmeier und seine Kollegen von Bezirksregierung und Einrichtungsverwaltung bei einem Rundgang Vertretern der Presse. Sie wollen zeigen, dass alles wie gewünscht läuft. Doch es gibt auch Gegenwind. Als klar war, dass Büren wieder Abschiebehäftlinge bis zu ihrer „Rückführung“ unterbringen sollte, wurde Kritik laut. Das Gefängnis sei dafür nicht geeignet, hieß es vom Flüchtlingsrat NRW.

Und tatsächlich sieht die Einrichtung größtenteils so aus wie zuvor. Hohe Mauern umgeben das Gelände, die Sportanlagen sind eingezäunt, viele Zimmertüren aus Metall, vor den Fenstern Gitter. Wehrmeier macht daraus keinen Hehl. „Es sieht immer noch aus wie ein Gefängnis.“ Das soll sich teilweise noch ändern. „Für die baulichen Maßnahmen ist das Innenministerium zuständig“, sagt Rüdiger Most, Dezernent bei der Bezirksregierung Detmold, der auch betont: „Die Einrichtung befindet sich noch im Aufbau.“ Denn gleichzeitig müsse sichergestellt werden, dass die Insassen bis zu ihrer Abschiebung nicht flüchten können. Kritik kommt vom Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft in Büren. Der setzt sich für die Abschaffung der Abschiebehaft ein. Es gebe einige Verbesserungen bei den Haftbedingungen, aber „die Gitter vor den Fenstern sind immer noch da“, schrieb der Verein zuletzt auf seiner Homepage.

In Büren warten aktuell Menschen aus Ländern wie Afghanistan, Albanien, Eritrea, dem Kosovo, Marokko oder Serbien auf ihre Abschiebung. Seit dem Beginn der Aufnahme am 21. Mai wurden     16 Menschen abgeschoben. Zwei wurden entlassen. Das kann ein nachträglich erfolgreicher Asylantrag gewesen sein, manchmal ist es dem Einsatz von Vereinen geschuldet. Wir wissen das nicht, wir sind nur für die Unterbringung zuständig“, sagt Wehrmeier. Durchschnittlich bleiben die Menschen 20 Tage in Büren. Bis zu 18 Monate darf die Abschiebehaft dauern. Dass der frühere Hochsicherheitstrakt noch nicht so human ist, wie Minister und Landesregierung ihn gern hätten, zeigt ein Gedicht, das in einem der Fluch an der Wand hängt und für die Insassen zynisch klingen muss: „Fahrtwind riecht nach Freiheit, blauer Himmel, Sonne satt, sanfte Schaukeln, Leichtigkeit, Urlaub, Flucht aus dieser Stadt“.

Info

Die Rechtslage

2014 urteilte der Europäische Gerichtshof: Abschiebehäftlinge dürfen nicht gemeinsam mit Strafgefangenen untergebracht sein.

NRW hat deshalb ein vorläufiges Gesetz über den Vollzug der Abschiebehaft verabschiedet, dass bis Ende des Jahres gültig ist. Dann muss per Gesetz geregelt werden, wie Abschiebehäftlinge unterzubringen sind.

In Büren arbeiten 30 Vollzugsbeamte, 30 private Sicherheitskräfte sowie Verwaltungsmitarbeiter, Ärzte, Anwälte und Sozialarbeiter.

 

 

 

In Grenzen: Die Zäune um die Sportanlagen und die Skulptur erinnern an Strafvollzugszeiten.

Muss nicht mehr abschließen: Anstaltsleiter Udo Wehrmeier.
Auswahl: Vollzugsleiterin Katja Richter
zeigt das Menü, aus dem die Insassen
täglich wählen dürfen
Ungewohnt: Auf dem Flur im Frauentag stehen Sessel und Pflanzen neben Zimmertüren aus MetalVon Björn Vahle (Text) und Marc Köppelmann (Fotos)