26.07.2014

Abschiebehaft in Büren unzulässig

Gefangene sollen nach Berlin verlegt werden

Abschiebehäftling gekommen frei

Kreis Paderborn/Büren. In der Justizvollzugsanstalt Büren ist die weitere Unterbringung von Abschiebehäftling neben regulären Strafgefangenen rechtswidrig. Das hat jetzt auch der Bundesgerichtshof festgestellt. Diesem Urteil wird sich NRW- Justizminister Ralf Jäger beugen müssen. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs war er dazu vor Tagen noch nicht bereit gewesen. JVA-Leiter Udo Wehrmeier ging am Freitag auf Nachfrage der Neuen Westfälischen davon aus, dass die noch verbliebenen Flüchtlinge kurzfristig freikommen.                          -Politik

Von Hubertus Gärtner

Büren. Die Zukunft der Justizvollzugsanstalt Büren hängt nun endgültig an einem seidenen Faden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Vollzug der Abschiebehaft dort unzulässig und mit der EU-Rückführungsrichtlinie nicht zu vereinbaren ist. Das Land NRW müsse „nun seine Handhabung ändern“, heißt es im BGH-Beschluss. Er bedeutet eine Niederlage für den nordrhein-westfälischen Innenminister Ralf Jäger (SPD).

NRW werde die BGH-Entscheidung „selbstverständlich respektieren“ und dafür sorgen, dass die in Büren verbliebenen Abschiebehäftling „kurzfristig in eine europarechtskonforme Abschiebehafteinrichtung in Berlin gebracht werden“, teilte Jäger in einer ersten Reaktion mit. In der JVA Büren, wo Platz für mehr als 500 Häftlinge ist und 130 Mitarbeiter beschäftigt sind, sitzen noch 21 Abschiebehäftling sowie etwa 140 gewöhnliche Strafgefangene ein. Wie berichtet, hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 17. Juli entschieden, dass die Abschiebehaft „in speziellen Hafteinrichtungen“ erfolgen muss. Sollte ein föderal organisierter EU-Mitgliedstaat wie Deutschland nicht in allen Bundesländern über solche speziellen Hafteinrichtung verfügen, müsse die korrekte Unterbringung in länderübergreifenden Kooperationen sichergestellt werden. Während beispielsweise Sachsen-Anhalt und Hessen auf das EuGH-Urteil sofort reagierten und die Verlegung oder Freilassung von Abschiebehäftlingen in die Wege leiteten, zeigte sich der in NRW-Innenminister zunächst unbeugsam. Weil Abschiebehaft in der JVA Büren in baulich eigenständigen Hafthäusern vollzogen und anders als die Strafhaft organisiert sei, werde man dort den Anforderungen einer speziellen Hafteinrichtung im Sinne der EU-Rückführungsrichtlinie gerecht, so Jäger. Man wolle die JVA fortentwickeln und den geforderten Trennungsgebot dort „noch stärker Rechnung tragen“, hatte Jäger zunächst verlauten lassen. Wie das Landgericht Münster, so hat ihm nun aber auch der BGH ins Stammbuch geschrieben, „dass eine gesonderte Unterbringung von Betroffenen (Abschiebehäftlingen) auf dem Gelände einer gewöhnlichen Haftanstalt nicht die europarechtlich geforderte Unterbringung in einer speziellen Haftanstalt sein kann“. Im Klartext: Die Praxis in Büren ist rechtswidrig. Vor dem BGH geklagt hatte ein Türke, der illegal nach Deutschland eingereist war und in der JVA Büren saß. Die Abschiebehaft des Mannes sei „wegen Verletzung des Trennungsgebotes auszusetzen“, verfügt der BGH. Zwei Tage zuvor hatte er eine andere Entscheidung getroffen, wonach Asylbewerber vor ihrer Abschiebung in ein anderes EU-Land nicht wegen Fluchtgefahr eingesperrt werden dürfen. Von dieser Entscheidung waren im Büren sieben Häftlinge betroffen. Sie wurden inzwischen freigelassen. Der Bürener Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft teilte mit, es sei „enttäuschend“, dass das NRW- Innenministerium die Freiheitsrechte von Flüchtlingen „ignoriert“ habe.

Abschiebehäftling kommen frei

Kreis Paderborn/Büren. In der Justizvollzugsanstalt Büren ist die weitere Unterbringung von Abschiebehäftling neben regulären Strafgefangenen rechtswidrig. Das hat jetzt auch der Bundesgerichtshof festgestellt. Diesem Urteil wird sich NRW- Justizminister Ralf Jäger beugen müssen. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs war er dazu vor Tagen noch nicht bereit gewesen. JVA-Leiter Udo Wehrmeier ging am Freitag auf Nachfrage der Neuen Westfälischen davon aus, dass die noch verbliebenen Flüchtlinge kurzfristig freikommen.                          -Politik

 

Justizvollzugsanstalt Büren: Hier soll es keine Abschiebehaft mehr geben. Foto: NW