26.07.2014

„Grundrecht auf Freiheit“

Abschiebehaft unzulässig: BGH-Urteil bestätigt Flüchtlingsorganisation

Büren. Rund um die Justizvollzugsanstalt Büren überschlagen sich dieser Tage die Ereignisse. Nach dem EuGH-Urteil zu verpflichtender Trennung von Abschiebe- und Strafgefangenen vor neun Tagen sowie der Mahnwache zahlreich Flüchtlingsaktivisten am Donnerstagabend hat der Bundesgerichtshof am Freitag ein weiteres Grundsatzurteil gesprochen. Dieses besagt laut einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes, dass der Vollzug der Abschiebungshaft, in Justizvollzugsanstalten unzulässig ist. Am späten Freitagnachmittag reagierte das Innenministerium und teilte per Pressemitteilung mit, dass es den BGH-Beschluss akzeptiere und zeitnah Konsequenzen ziehen werde. Bei der JVA Büren, ist der Leitsatzentscheidung zu entnehmen, handelt es sich „um eine gewöhnliche Haftanstalt“. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs müssen Abschiebehäftlingen jedoch in speziellen Einrichtungen unterkommen. Innenminister Ralf Jäger äußerte mit Blick auf Büren schriftlich: „Wir sorgen deshalb dafür, dass die rund 20 Abschiebehäftlingen kurzfristig in eine europarechtskonforme Abschiebehafteinrichtung in Berlin gebracht werden.“ Der Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren“ begrüßt das BGH-Urteil. Vereinssprecher Frank Gockel hatte angesichts der zögernden Haltung des Landes NRW in einer Pressemitteilung zuvor massive Kritik an Innenminister Ralf Jäger geübt. Er hatte ihm vorgeworfen, dass „Grundrecht auf Freiheit von Flüchtlingen zu ignorieren“. Wenige Stunden später folgte dann die Reaktion auf das BGH-Urteil aus Richtung Düsseldorf. df/jk

Die Tage der Abschiebehaft in der JVA Büren sind gezählt