EuGH verurteilt Deutschland

Berlin/Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland verurteilt, weil in einigen Bundesländern Abschiebehäftlinge immer noch in normalen Gefängnissen untergebracht sind. Die EU-Rückführung-Richtlinie von 2008 sieht vor, dass Abschiebehaft in einer separaten speziellen Einrichtung erfolgen muss. Nach Angaben von Pro Asyl betrifft das Urteil sechs Bundesländer: Baden-Württemberg, Hessen, NRW, Hamburg und Sachsen-Anhalt. (taz)

Meinung und Diskussion, Seite 12

Christian Rath über das EuGH-Urteil zur Abschiebehaft

Es geht nicht um Strafe

Das Urteil kommt nicht überraschend. Alle Bundesländer sind verpflichtet, Abschiebehäftlinge in separaten Einrichtungen und nicht in normalen Gefängnissen unterzubringen. Es genügt nicht, separate Traktate in normalen Gefängnissen einzurichten. Flüchtlingshelfer vertreten das schon lange. Zwar haben „Abschiebeknäste“ keinen guten Ruf, sie sind aber immer noch besser als normale Haftanstalten- oder sollten es zumindest sein. Schließlich haben Abschiebehäftlinge keine Straftaten begangen. Sie haben nur kein Aufenthaltsrecht in Deutschland. Die Haft ist deshalb keine Strafe, sondern soll lediglich die Abschiebung sicherstellen. In speziellen Einrichtungen sind daher größere Zimmer und bessere Freizeiteinrichtungen möglich. Zugang zu Telefon und Internet kann großzügig gewährt werden. Es macht auch Sinn, dass mehrere Bundesländer zusammenarbeiten, damit Betroffene auch Leute finden, die die gleiche Sprache sprechen. Nach Möglichkeit sollte Abschiebehaft vermieden werden. Oft genügen Meldeauflagen oder die Stellung einer Kaution. Das Betroffene vor der Abschiebung untertauchen, wird man nie völlig verhindern können. Die Abschiebehaft muss sich auf begründete Ausnahmefälle beschränken. Und natürliche ist Abschiebehaft dann unangebracht, wenn schon die Abschiebung unvertretbar ist- etwa, wenn Flüchtlinge in Länder zurückgebracht werden, in denen es kein funktionierendes Asylsystem gibt. Ein Großteil der Abschiebehaft beschäftigt sich mit Verschiebungen im Rahmen des Dublin-Systems, wonach jeder Flüchtling dort sein Asylverfahren bekommt, wo er zuerst den EU-Boden betrat. Die Reform des Dublin-Systems ist deshalb das eigentliche Problem, die Humanisierung der Abschiebehaft nur ein Nebenschauplatz. der Tag

„Abschiebehäftlinge haben keine Straftaten begangen Sie haben nur kein Aufenthaltsrecht“