18.07.2014

Knastmentalität geknackt

Der EuGH verbietet, Abschiebehäftlinge in normalen Gefängnissen unterzubringen

Berlin. In vielen Bundesländern ist es bisher üblich, Personen, die Abgeschoben werden sollen, in normalen Gefängnissen zu Inhaftierung. Auch an dieser Praxis zeigt sich, wofür Behörden und die verantwortliche Politik Geflüchtete schlicht halten: für Kriminelle. Für Leute die andere Menschen als „illegal“ bezeichnen, wohl eine logische Konsequenz.

Dieser Kriminalisierung, die im Knast endet, hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) am Donnerstag einen Riegel vorgeschoben. Die Bundesländer dürfen Menschen, die abgeschoben werden sollen, nicht mehr in regulären Gefängnissen unterbringen. Sei eine Haft unvermeidlich, müssten die Betroffenen in speziellen Einrichtung einquartiert werden, so die höchsten EU-Richter.

Zwar sind die Geflüchteten auch dort eingesperrt, doch unterliegen sie nicht den sehr strengen Gefängnisbedingungen. Im Knast dürfen sie etwa nur selten Besuch empfangen und kaum telefonieren. Viele dieser Menschen hätten zudem tatsächlich Anspruch auf internationalen Schutz und seien nur deshalb inhaftiert, weil sie unter den EU-Zuständigkeitsregelungen in ein anderes     EU-Land gebracht würden, erläutert Pro Asyl.

Ebenfalls am Donnerstag beschäftigt sich der EuGH mit dem Rechtsschutz von homosexuellen Asylsuchenden. Dieser muss bei der Prüfung ihrer Fluchtgründe womöglich gestärkt werden. Die Generalanwältin des EuGH, Eleanor Sharpston, forderte in ihren Schlussanträgen, dass von den Betroffenen bei der Glaubhaftigkeitsprüfung „nichts verlangt werden kann, was ihre Würde verletzt“.

Unabhängig davon kämpfen in Berlin Geflüchtete selbst für ihre Rechte: Etwa 40 Personen sind am Donnerstag vor dem Brandenburger Tor in einen Hungerstreik getreten.   nd


Foto: dpa/Theo Heimann