18.07.2014

Abschiebehaft unzulässig

EuGH-Urteil: JVA Büren steht vor tiefgreifenden Veränderungen

Büren. In vielen Bundesländern, auch in Nordrhein-Westfalen, werden Asylbewerber, denen die Abschiebung droht, in gewöhnlichen Haftanstalten einquartiert- gemeinsam mit verurteilten Straftätern. Der europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Donnerstagmorgen entschieden: Diese Praxis muss reformiert werden. Damit ist nun auch das aus der gemeinsamen Unterbringung der aktuell 32 Abschiebehäftling und der 144 Strafgefangenen in der Justizvollzugsanstalt Büren besiegelt. Nach einem entsprechenden Gutachten, dass der EU-General Anwalt Yves Bot Ende April vorgelegt hatte, (wir berichteten), kam diese Entscheidung für den JVA-Leiter Udo Wehrmeier nicht unerwartet. „Das deutete sich an“, erklärte er auf Anfrage unserer Zeitung. Wehrmeier rechnet nun mit tiefgreifenden Veränderungen in der Einrichtung im Stöckerbusch. Wie diese aussehen werden, vermochte er am Donnerstag noch nicht zu sagen. Wehrmeier deutete jedoch verschiedene Modelle an. Die JVA könnte reine Haftanstalt für Strafgefangene werden. Denkbar sei aber auch die Einrichtung einer reinen Abschiebehaftanstalt. Eine Kooperation mit anderen Bundesländern sei diesbezüglich vorstellbar, so der JVA-Leiter. In diesem Fall müsste die Anlage zurück gebaut werden, müssten die Gitter vor den Fenstern weichen, müssen laut Wehrmeier Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden, die den Abschiebehäftlingen eine größere Freizügigkeit gestatten. Dass die JVA die von der Abschiebung bedrohten Flüchtlinge nach dem Urteil gleich entlassen muss, glaub Wehrmeier nicht. „Dafür müssten die zuständigen Gerichte die Haftbeschlüsse aufheben. Eine Entscheidung derartiger Tragweite kann nicht in einem oder zwei Tagen umgesetzt werden. Man wird den Mitgliederstaaten Zeit lassen müssen, Lösung zu finden“, erklärte er. Der JVA-Leiter rechnet nun damit, dass das Innenministerium das Urteil genau analysieren wird, um dann Rückschlüsse zu ziehen und Lösung zu suchen. In diesem Prozess ist Wehrmeier Eigenen Angaben zufolge nicht eingebunden. „Das sind politische Entscheidungen“, so der Anstalt-Leiter. Wehrmeier sieht seine Aufgabe nun darin, die Arbeitsplätze der Landesbeschäftigten (derzeit 100) und der privaten Sicherheitskräfte (aktuell 30) sowie dem Bestand der JVA Büren zu sichern. Bestärkt fühlt sich derweil durch das Urteil des EuGHs der Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren“. Seit 20 Jahren setzt sich der Verein für die Abschaffung der Abschiebehaft ein. Dessen aus Rüthen stammender Pressesprecher Frank Gockel (siehe Interview auf der Lokalseite Rüthen) forderte am Donnerstag eine umgehende Entlassung der Abschiebegefangenen und ein entsprechender Erlass des Innenministeriums an die Ausländerbehörden. Zudem sieht Gockel das Land in der Pflicht, eine Entschädigung an die über 5000 Menschen zu zahlen, die in den vergangenen Jahren zu Unrecht in Büren inhaftiert waren. In die Pflicht nimmt Gockel schließlich auch die Politiker in Düsseldorf. „Sie müssen nun Stellung beziehen, ob der Landtag seiner Haltung aufgibt und sich für die Abschaffung der Abschiebehaft im Bundesrat einsetzt“, so Gockel.                                                                          > df Titelseite Rüthen                              

 

 

 

Ungewisse Zukunft: Wie es mit der JVA Büren nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs weitergeht, entscheiden nun das NRW- Innenministerium und der Landtag. Foto: Friedrich