18.07.2014

Abschiebehaft auf der Kippe

EU-Urteil stellt JVA Büren in Frage

Büren/Luxemburg. Nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofes (EuGH) muss Nordrhein-Westfalen die Unterbringung von Abschiebehäftlingen überdenken. Dem gestern in Luxemburg verkündigen Urteil zufolge dürfen Abschiebehäftlinge bis zu ihrer Ausreise nicht in normalen Gefängnissen untergebracht werden. Konkret wurde vor allem über Fälle aus Bayern und Hessen verhandelt. NRW verfügt zwar mit der JVA Büren im Kreis Paderborn über ein solches Abschiebegefängnis. Seit einigen Jahren werden dort aber auch Kurzzeithäftlinge untergebracht. Verfüge ein Bundesland nicht über ein Abschiebegefängnis, müssen die Betroffenen in geeignete Einrichtungen eines anderen Landes gebracht werden, urteilten die Richter. Hintergrund ist die Rückführungsrichtlinie der EU aus dem Jahr 2008. Die NRW Landesministerien für Inneres und für Justiz wollen das Urteil prüfen. Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Monika Düker, begrüßte den Richterspruch. „Das Urteil ist auch eine Aufforderung, die rechtsstaatlich umstrittene Abschiebehaft soweit es geht zu vermeiden.“ Das Land müsse jetzt rasch Alternativen zu Büren prüfen. Die Landtagsfraktion der Piratenpartei forderte, keine Flüchtlinge mehr in Büren unterzubringen. Der Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren“ verlangte, alle Abschiebehäftlinge sofort zu entlassen. In den letzten zwei Jahrzehnten seien in Büren 5000 Abschiebehäftlinge untergebracht worden. Die Anwältin Birgit Hanke aus Lippstadt kündigte an, sie werde für ihre Mandanten in der JVA Haftaufhebungsanträge einreichen. Die 1994 eröffnete JVA Büren hat 380 Plätze für Abschiebehäftlinge und 150 für Strafgefangene. Derzeit sind dort neben Strafgefangenen knapp 30 Abschiebehäftlinge untergebracht. Die Zellen der beiden Gruppen seien aber in getrennten Gebäuden sagte Ministeriumssprecher Detlef Feige. Der gemeinsame Hof werde von den Gruppen nicht gleichzeitig genutzt. Der Landesregierung zufolge wurden von Anfang 2013 bis Mitte Mai 2014 fast 800 Menschen in NRW abgeschoben. Inw/epd

Abschiebehaft

Wer als Ausländer in Deutschland kein Aufenthaltsrecht besitzt und das Land verlassen muss, den kann der Staat in Abschiebehaft nehmen. Das betrifft besonders oft Flüchtlinge. Oft geht es auch um Menschen, die in Deutschland ein Asylverfahren durchlaufen haben, aber nicht als Flüchtling anerkannt wurden und abgeschoben werden. Treffen kann es ebenso Ausländer, die bei illegaler Arbeit gefasst wurden, oder schlicht Menschen, deren Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist. dpa