28.11.1999

Biß in Polizistenarm bleibt zunächst unaufgeklärt

Amtsgerichtsverhandlung wurde unterbrochen

Paderborn (js). Ein Gutachter, der detailliert den Unterschied zwischen einer Bisswunde und einem Knutschfleck erklärt, und ein Verteidiger, der sich zu Demonstrationszwecken der Länge nach auf dem Boden des Saals legt: Vor dem Paderborner Amtsgericht wurden gestern alle erdenklichen Anstrengungen unternommen, um Licht in die Angelegenheit zu bringen, die sich am 26. Mai 1996 am Rande einer Demonstration gegen die Abschiebehaftanstalt in Büren zugetragen hatte. Doch alle Mühe blieb zunächst vergebens: Weil ein wichtiger Zeuge verhindert war, unterbrach Richterin Kreifels die Hauptverhandlung bis zum 4. Dezember.

Am nächsten Freitag soll nun endgültig geklärt werden, ob der 31 Jahre alte Paderborner Mark C. (Name geändert) am Pfingstsonntag 1996 einen Polizeibeamten tätlich angegriffen, mit einem Biß in den Arm körperlich misshandelt und zudem beleidigt hat. Denn in der gestrigen Beweisaufnahme ergab sich - nach der Befragung des Angeklagten, des Tatopfers, zweier weiterer Polizisten, eines Sachverständigen und dem Studium eines am Tattag gedrehten Polizeivideos - ein etwas uneinheitliches Bild des Vorgangs, der sich im Vorfeld des Protestmarsches am Stöckerbusch abgespielt hatte.

Bei der polizeilichen vor Kontrolle eines Busses, mit dem C. aus Paderborn angereist war, war es nach Aussagen des Geschädigten S. vor, während und nach der Feststellung der Personalien einiger Businsassen zu Rangeleien zwischen Demonstranten und Ordnungshütern gekommen, in deren Verlauf der Biß erfolgt sein soll und die mit der angeblichen Beleidigung („SS“) endeten.

„Hier ist noch einiges Licht in das Dunkel zu bringen“

Und während der Angeklagte alle Anschuldigungen bestritt und die beiden als Zeugen benannten Polizeibeamten den Vorfall nur spärlich erhellen konnten, entschied Richterin Kreifels („Hier ist noch einiges Licht in das Dunkel zu bringen“), die Hauptverhandlung für eine Woche zu unterbrechen und einen weiteren unmittelbar am Geschehen beteiligten Polizisten der gestern unabkömmlich war, zu laden.

Zuvor jedoch hatte der Münsteraner Gutachter Dr. Teigel noch für einiges Schmunzeln im Saal gesorgt, als er anhand der ihm vorgelegten Polaroidfotos der Armverletzung auch über den Unterschied zwischen einer Bisswunde und einem Knutschfleck („Da sind ebenfalls schon Zahnabdrücke beobachtet worden“) dozierte, schließlich jedoch endgültig eine Bisswunde feststellte. Der Osnabrücker Rechtsanwalt Simon als Verteidiger von B. War sich schließlich nicht zu schade, zur Veranschaulichung einer wichtigen und umstrittenen Situation des Tathergangs sogar bäuchlings „den Boden zu küssen“.