26.02.1999

Hungerstreik gegen Abschiebung

Berlin will verfolgten Kurden an Türkei ausliefern. Internationale Proteste 

Recep Öz, der sich seit seiner Festnahme am 17.2.1999 aufgrund der Ablehnung seines Asylantrags im Hungerstreik in der Abschiebehaftanstalt Grünau befindet, ist nach der am Dienstag erfolgten Ablehnung des Antrages auf vorläufigen Rechtsschutz unmittelbar von der Abschiebung bedroht. Über die Annahme seines Asylantrags wird unterdessen noch entschieden.

Recep Öz wird wegen seiner politischen Aktivitäten für die Überlebensrechte der Kurden von den türkischen Behörden gesucht und muss im Falle seine Abschiebung mit Verhaftung, Folter und „Verschwindenlassen“ rechnen.

„International Prison Watch“ (IPW) eine in Lyon/Frankreich ansässige internationale Organisation, die über den Konsultationsstatus bei den Vereinten Nationen verfügt, protestierte am Mittwoch in einem Schreiben an Außenminister Fischer, an die deutsche Botschaft in Paris und an den Berliner Innensenator Werthebach gegen die drohende Abschiebung von Recep Öz.

„Die Abschiebung von Recep Öz in die Türkei steht im Widerspruch zu der internationalen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und gegen die Folter, in der es heißt, „Kein Staat wird eine Person in einen anderen Staat ausweisen, der ernsthafte Gründe zu der Annahme bietet, dass diese Person dort gefoltert werden können.“ Diese Konvention ist auch von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert worden“, erklärte dazu Christine Dauve-Servaty, Präsidentin der IPW. Die Präsidentin forderte die politisch Verantwortlichen auf, „Maßnahmen zu treffen, damit die psychische und physische Unversehrtheit von Recep Öz zu verhindern.

Der Flüchtlingsrat Berlin forderte von der Innenministerkonferenz (IMK), die am Donnerstagmittag ihre turnusmäßige Sitzung begann, die Einhaltung der internationalen Menschenrechtsabkommen gegen Folter durch einen bundesweiten sofortigen Abschiebestopp für Kurden sicherzustellen. Dazu gehören nicht nur die sofortige Entlassung von Recep Öz und allen anderen Kurden aus den Abschiebegefängnissen, sondern auch die Zusicherung einer Aufenthaltsgenehmigung, solange Folter in der Türkei praktiziert wird. Jedoch ist nicht zu erwarten, dass sich die IMK mit diesem Anliegen beschäftigen wird. Im Gegenteil. Bei dem Treffen der Innen- und Justizminister sollten gestern nach Angaben eines Sprechers des baden-württembergischen Justizministeriums Möglichkeiten zur Beschleunigung und Erleichterung der Abschiebung erörtert werden.                                                (jW)