16.01.1997

Unterschied nur auf dem Papier

Betrifft: Artikel „Gericht: Abschiebehäftlinge können nicht meutern“ in der W-Ausgabe vom              15. Januar.

Das Landgericht Paderborn hatte in zweiter Instanz darüber zu befinden, ob sich Ostern 1995 ein in der JVA Büren einsetzender Abschiebehäftling der „Gefangenenmeuterei“ schuldig gemacht hatte oder ob sein Verhalten juristisch als „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ bzw. „Nötigung“ zu bewerten sei.

ohne auf das Verfahren und sein Ergebnis im Einzelnen näher eingehen zu wollen, lässt die Urteilsbegründung aufhorchen. Das Gericht verkündete, dass Abschiebehäftling nach dem Willen des Gesetzgebers nicht Gefangene, sondern „auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrte Anführungsstriche oben sind.

Worin liegt der für die Betroffenen menschlichen verstellbare unterschied? Wenn es so ist, dass die Gesetzgebung diese Unterscheidung zwischen „gefangener Anführungsstriche oben und Anführungsstriche unten verwahrte“ vorsieht, ist sie rein rhetorisch? Wenn ja, was soll das? Wortspielerei, Einholung? Wenn nein, welche abweichenden Vorschriften hinsichtlich Unterbringung, Bewegungsfreiheit usw. Wohn vorgesehen? Vergewissert sich der/die für die Anordnung der Abschiebehaft zuständige Richter/Richterin beim Amtsgericht bzw. (im Beschwerdefall) beim Landgericht, dass die Betroffenen Flüchtlinge auch nichts als „gefangener“, sondern als Anführungsstriche unten verwahrte Anführungsstriche oben untergebracht werden?

Der Verein „Hilfe für Menschen Abschiebehaft Büren E. V.“ Besucht seit Anfang 1994 Häftlinge in der JVA Büren, Menschen, die eingesperrt werden, weil sie in der Bundesrepublik Deutschland kein Bleiberecht haben. Ihre Zellen sind abgeschlossen. Sie haben also noch nicht einmal das Recht, sich innerhalb des Gefängnisses frei zu bewegen. Deshalb ist die Bewertung des Status „Gefangene/verwahrte“ einfach grotesk. Wiederholt hat der Börner Verein auf die schwierige Situation der Abschiebehäftling und die nicht zu akzeptierende Tatsache ihrer Inhaftierung hingewiesen.

All denen, die meinen, sich aufgrund der Berichterstattung beruhigt zurücklehnen zu können, weil in diesem Land ja alles in Ordnung ist und sehr wohl differenziert wird, all denen muss gesagt werden, dass es diesen Unterschied nur auf dem Papier, nicht aber in der Realität gibt.

Wer weitere Informationen haben möchte kann sich gerne an den Verein (Postfach 1451, 33133 Büren) wenden.

Regine Jäger

Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.

Abtsbrede 40e

33098 Paderborn