05.12.1995

„Krummschließen“ keine Straftat

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Bürener JVA-Bedienstete ein

Büren/Paderborn (gär). Die Paderborner Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen Bedienstete der Bürener Abschiebehaftanstalt wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt jetzt eingestellt.

In einer Strafanzeige war Bediensteten das „Krummschließen“ eines Gefangenen vorgeworfen worden. Die Fesselung des Betroffenen Abschiebehäftlings an Händen und Füßen habe es am 4. Juli vergangenen Jahres tatsächlich gegeben, erläuterte Staatsanwaltschaft-Sprecher Günter Krüssmann. Doch könne die Anklagebehörde darin keinen Straftatbestand erblicken. Die extreme Fesselung sei nämlich „zur Eigensicherung des Häftlings“ erfolgt. Dieser habe sich selbst und andere durch Randalieren gefährdet.

Den Ermittlungen zufolge war das Krummschließen auf eine Viertelstunde beschränkt. Während dieser Zeit hatten die JVA-Bediensteten den Gefangenen über einen Monitor beobachtet.