20.09.1995

Strafgefängnis erst nach Ende des Abschiebeknast

Keine parallele Belegung der Neubauten möglich

Büren (fin). Nach Fertigstellung aller Neubauten im kommenden Frühjahr wird die Abschiebehaftanstalt Büren noch keine normalen Straftäter aufnehmen. JVA-Leiter Peter Möller korrigierte damit eine Meldung der NW vom Montag.

Mit dem neuen Erweiterungsbau wird die Justizvollzugsanstalt im Haarener Wald lediglich in den Standard eines normalen Strafgefängnisses versetzt. Die Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen, so Möller, erlaubt keine gemeinsame Unterbringung von Abschiebehäftlingen und Straftätern in einer Anstalt. Die schon heute vorgesehene Unterbringung der JVA sei erst möglich, wenn Büren „eines Tages“ als Abschiebeknast-Standort - zum Beispiel wegen stark zurückgehende Abschiebungs-Zahlen - aufgegeben würde.