08.06.1995

Möller: „Abwarten, ob konkreter Befund“

Trotz weiterem Tbc-Verdachtsfall in der Bürener Abschiebehaftanstalt keine Maßnahmen geplant

Büren (my). „Wir werden erst einmal gar nichts unternehmen und das Ergebnis der weiteren Untersuchungen abwarten“, erklärte gestern Peter Möller, Leiter der Justizvollzugsanstalt Büren, angesichts des zweiten Tbc-Verdachtsfalls unter den 205 dort einsitzenden Abschiebehäftlingen.

Möller unterstrich gestern, nach der ersten Tbc-Erkrankung eines 32-jährigen Algeriers Anfang Mai sei das Kreisgesundheitsamt informiert worden. Außerdem habe man die notwendigen Umfelduntersuchungen eingeleitet worden. In der vergangenen Woche war dann ein zweiter Abschiebehäftling, ein Inder, ebenfalls wegen des Verdachts einer Tbc-Erkrankung ins Haftkrankenhaus nach Fröndenberg verlegt worden (die NW berichtete). Das erklärte der Anstaltsleiter gestern, stehe noch gar nicht fest, ob es sich um offene Tuberkulose handele. Die Ärzte sprechen zurzeit erst von einem „diskreten Verdacht“, was noch keine definitiven Schlüsse zulasse. Bis zu einem Ergebnis der bakteriologischen Untersuchung will die JVA nichts unternehmen.

Allerdings werden zurzeit in der JVA bereits Bedarfspläne aufgestellt. Dazu gehört die Erfassung der Kontaktperson des Inders (Möller: „Ich rechne mit weniger als 100.“). Sollte sich der Verdacht aus Fröndenberg bestätigen, soll ein Röntgenzug in die JVA gebracht werden, damit sich die Häftlinge auf freiwilliger Basis weiteren Tests unterziehen können. Allerdings rechnet Möller mit einer allenfalls 50-prozentigen Teilnahme. Ferner wurden die Ausländerbehörden, die Stammanstalten, die Gerichte sowie die rund 110 Mitarbeiter des Vollzugs- und des privaten Sicherheitsdienstes in Büren über den neuen Verdachtsfall informiert.

Das Gesundheitsamt des Kreises Paderborn war gestern noch nicht über den zweiten Verdachtsfall informiert worden. Helmut Tewes, Sprecher der Kreisverwaltung, betonte gestern, das Gesundheitsamt sei in der Lage, alle Kontaktpersonen - der Kreis rechnet mit rund 200 - zu untersuchen. Auf der Grundlage des Bundesseuchengesetzes kann das Gesundheitsamt bei konkretem Verdacht (wenn Tbc durch bakteriologische Untersuchung bestätigt wurde, Reihenuntersuchungen veranlassen, da in diesem Moment konkrete Ansteckungsgefahr besteht.

In diesem Zusammenhang warnte Tewes jedoch vor einer unbegründeten Panikmache: „Jeder, der sich vernünftig ernährt und einen guten Gesundheitszustand aufweist, hat von Tbc nicht viel zu befürchten.“