28.04.1995

„Staatsanwalt ermittelt wegen Krummschließens“

Sondersitzung zur Gefangenenrevolte/Grüne:

Büren/Düsseldorf. In der gestrigen Sondersitzung des Rechtsausschusses des Landtages zu Gefangenenrevolte in Büren sind grundsätzlich unterschiedliche Standpunkte zum Einsatz privater Wachdienst deutlich geworden. Nach Mitteilung der Grünen hat ein Vertreter des Justizministeriums bestätigt, dass derzeit staatsanwaltliche Ermittlungen wegen „Krummschließens“ eines Gefangenen laufen.

Hierzu hat der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Roland Appel, erklärt: „Wenn es zutreffen sollte, dass Bedienstete des privaten Sicherheitsdienstes an der schmerzhaften Fesselung eines Abschiebehäftlings an Armen und Beinen und seiner Einschließung in der B-Zelle beteiligt waren, dann bestätigt das unseren Standpunkt: nicht hinreichend ausgebildete Hilfskräfte dürfen nicht in Abschiebehaftanstalten beschäftigt werden.“

Justizminister Rolf Krumsiek müsse sich fragen lassen, so der grüne Landtagsabgeordnete, ob er mit dem Einsatz privater Wachdienst nicht eine unzulässige Aushöhlung des staatlichen Gewaltmonopols in Kauf genommen habe. Zudem erwies es sich als falsch, Abschiebehaft sei eine vorübergehende Maßnahme. Die Grünen halten sie für eine dauerhafte Folge der Asylrechtsänderung. Bei einer Begrenzung auf drei Monate wäre die Abschiebehaftanstalt Büren überflüssig.