20.04.1995

Stadt legt nun Taschengeld der Landesregierung aus

Abschiebehäftlinge erhalten weniger Mark später

Büren (fin). Damit der Rechtsanspruch von Abschiebehäftlingen in der JVA „Stöckerbusch“ eingelöst wird, tritt die Stadt Büren für die Landesregierung in Vorleistung. Allerdings nur 42,50 Mark im Monat stehen auch den dort Inhaftierten gesetzlich zu, stellte kürzlich ein Gericht fest.

Im Gang gebracht wurden die entsprechenden Auszahlungen durch die Verlegung einer etwa 50köpfigen Gefangenengruppe von Wuppertal nach Büren. Hier hatte der Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft“ seit langem versucht, die Betroffene mit Anträgen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes auf diesem Weg zu unterstützen. - Erwachsene Asylbewerber erhalten pro Monat allerdings 80 Mark.

Mit einem Brief an das Innenministerium verlangt die Stadt die Rückerstattung dieser Vorleistung. „Der Anspruch ist außer Streit“, versicherte Pressesprecher Johannes Winkel. Geklärt werden müsse nur noch die Unterbringung der Gesamtleistung von einer halben Million Mark jährlich in einem der Landeshaushalte.

Bürens Stadtdirektor Runge verwies gegenüber dem Innenministerium weiterhin auf den verlangten finanziellen Ausgleich für die JVA z.B. in Form einer Einwohneranrechnung. Um Belastungen durch die Abschiebehaftanstalt zu verdeutlichen, argumentierte der Verwaltungschef mit Einsätzen der Feuerwehr wie auch mit Anfragen verschiedenster Gruppen, die im Rathaus bearbeitet werden müssten.