03.03.1995

Abschiebehaft wird abgelehnt

Betrifft: „1. Spende`Hilfe für Menschen`…“ in der NW vom 14. Februar und Leserbrief „Rechtsbeistand gewähren“ in der NW vom 23 Februar:

Durch den Bildbericht „1. Spende …“ 14.2.1995 bzw. dem Leserbrief dazu vom 23.2.1995 entsteht der Eindruck, unser Verein „Hilfe für Menschen Abschiebehaft Büren“ würde möglicherweise nur Rückkehrwillige Flüchtlinge unterstützen. Die Grundlage unserer Betreuungsarbeit in der JVA Büren waren jedoch immer die Probleme und Wünsche der betroffenen Menschen.

Ein Teil der von uns betreuten Häftlinge will so bald wie möglich wieder in das jeweilige Heimatland zurück. Sie benötigen zum Beispiel Kleidung, Reisetaschen oder haben Probleme bei der Passbeschaffung. Mittellosen Häftling gibt der Verein zumindest eine minimale Unterstützung für den ersten Aufenthalt bzw. die Weiterreise im Heimatland. In anderen Fällen sollen Häftlinge gegen ihren Willen abgeschoben werden. Teilweise konnten wir durch Kontakt mit Rechtsanwälten erreichen, dass Abschiebehaft aufgehoben bzw. ein neues, fundiertes Asylverfahren aufgenommen wird. Dafür haben wir gegebenenfalls eine Rechtsbeihilfe gewährt. Bei der Betreuung von inzwischen über 500 Häftlingen stellen wir leider immer wieder fest, dass die Ablehnung von asylsuchenden Flüchtlingen durch die Asylgesetze von 1993 viel zu schnell erfolgt oder sich nur auf Formalien stützt. Diese Regelungen müssen verbessert werden.

Unser Fazit, dass wir die heute in großem Umfang praktizierte Abschiebehaft ablehnen: zur Erleichterung einer Verwaltungsmaßnahme ist es unnötig, Menschen teilweise monatelang einzusperren.

Friedrich Wichmann, Hilfe für Menschen Abschiebehaft Büren, Neuhäuser Straße 68a, 33102 Paderborn