06.05.1994

Verweildauer liegt bei 34 Tagen

Justizminister beantwortet Protestschreiben des OKD/Abschiebehaftanstalt:                                           

Kreis Paderborn/Büren. Die durchschnittliche Verweildauer in der Abschiebehaftanstalt Stöckerbusch bei Büren habe im März bei 34 Tagen gelegen. Festgehalten werde zudem am Konzept der zügigen Abschiebung, hat gestern der Justizminister des Landes, Rolf Krumsiek, mitgeteilt. Er beantwortete damit ein Protestschreiben des Oberkreisdirektors an sein Ministerium (die NW berichtete).

Krumsiek schrieb: Die Gründe für längere Verweildauern legen ausnahmslos außerhalb seiner Einflusssphäre. Als zuständig bezeichnet er stattdessen unter anderem die Ausländerbehörde des Kreises und, im Fall der Algerier, die offizielle algerische Seite. Dies ändere trotzdem nichts an seiner Sorge überall längerfristig inhaftierte Abschiebegefangene. Das Problem werde deshalb mit dem Innenminister und dem Auswärtigen Amt beraten.

Bezüglich der mangelhaften sozialen Betreuung müssen Verbesserungen gesucht werden, schreibt der Justizminister weiter. Überlegungen hierzu seien noch nicht abgeschlossen. Stattgefunden hätten aber schon Gespräche mit der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Die Rahmenbedingung für deren Engagement sein thematisiert worden. Krumsiek: „Ich erwarte, dass hier alsbald ein Konsens erzielt wird, und hoffe, dass dieser sich auch unter Haushaltsgesichtspunkten als realisierbar erweist.“

Wie erste heute bekannt wurde, hat es am 1. Mai erneut einen Zwischenfall in der Bürener Abschiebehaftanstalt gegeben. Häftlinge weigerten sich wie am 24. April, nach dem Freigang in ihr Hafthaus zurückzugehen, bestätigte die Pressestelle des Justizministeriums. Ein Internierter habe sogar randaliert und Bedienstete gedroht. Er sei deshalb in die Beruhigungszelle gesperrt worden.

Die Pressestelle des Landesjustizministeriums wertete das zwar als ernst zu nehmen aber auch als alltägliches Vorkommnis. Als falsch bezeichnete die Pressesprecher die Mitteilung, dass Vollzugsbeamte in Büren bewaffnet werden sollen. Eine besuchende Kommission des Justiz- und Innenministeriums habe, das weder diskutiert noch gefordert. Waffen in Abschiebehaftanstalten sein vielmehr verboten.

Für eine professionelle festinstallierte Sozialberatung hat sich der Caritasverband im Erzbistum Paderborn gestern ausgesprochen. In einer Presseerklärung hieß es: Ehrenamtliche Helfer seien hier überfordert. „Zu den dringenden Anliegen der Flüchtlinge in der Haft zählen die Kontaktaufnahme mit Angehörigen, Freunden und Rechtsanwälten, die Erläuterung der rechtlichen Hintergründe für die Abschiebehaft und Information zu Rechts- und Verfahrenswegen.“ Den Inhaftierten würden zurzeit noch nicht einmal die Rechte von strafrechtlich Verurteilten gewährt.