09.10.2011

Gericht will Einsicht in Einsatzakte der Polizei

Hausbesetzerprozess wird weiter vorgesetzt 

Paderborn (JS). „Die Kammer nimmt sich alle Zeit der Welt, auch wenn es bis Weihnachten dauern sollte“, bekundete der Vorsitzende Richter Franz-Joseph Büttingaus am Freitag seine Absicht, den Fall Frank Gockel gründlich aufarbeiten zu wollen. Und dazu will der Richter nach Anregung von Verteidiger Sebastian Nickel die Einsatzakte der Polizei heranziehen, die während der Besetzungszeit des Cargo-Gebäudes im Herbst 2007 angelegt wurde. Dass sich Frank Gockel in dem besetzten Gebäude aufgehalten hat, steht für das Gericht fest. Das habe die Beweisaufnahme ans Tageslicht gebracht, sagte Büttinghaus, will aber dem Geschehen weiter nachgehen. Schließlich sollen laut Verteidiger Nickel Mitarbeiter der Stadt im Vorfeld der Besetzung ein Verzicht auf Stellung eines Strafantrags angekündigt haben. Ein Sachverhalt, den das Gericht zu klären wünscht. Geklärt haben wollte es auch gestern die Frage, warum 2007 der Staatsschutz eingeschaltet worden war. „Ich vermute, dass da so recht keiner ranwollte“, sagte Richter Franz-Josef Büttinghaus und erfuhr aus den Reihen der damals beteiligten Staatsschützer diesbezüglich Bestätigung. Ein Beamter berichte von zunächst vermuteten politischen Hintergründen. Bezüglich des Strafantrags habe es viele Diskussionen und ein großes „Hin und Her“ gegeben. Gerwald Hartmann zog am Freitag die Berufung der Staatsanwaltschaft zurück. Damit stehen nunmehr im Falle einer Verurteilung ein Strafmaß von höchstens 50 Tagessätzen, zu den Frank Gockel im März 2010 vom Amtsgericht verurteilt worden war, im Raum. In der zweiten Instanz hatte die 3. Kleine Strafkammer die Strafe auf 95 Tagessätze erhöht, was für Gockel eine Eintragung ins Strafregister bedeutet hätte. Der Prozess wird am 21. Oktober fortgesetzt.