20.12.2010

Zwischen Beleidigung und Meinungsfreiheit

Gericht stellt Verfahren gegen Demonstranten ein

Büren (JS). Eigentlich war es eine friedliche Demonstration, die am 29 August 2009 vor der Abschiebehaftanstalt in Büren stattfand. Gerichtliche Nachspiele gab es trotzdem. Peter T. (Name geändert) musste gleich zweimal auf der Anklagebank Platz nehmen.

T. hatte während der Demonstration den polizeilichen Einsatz eines Kamerawagens lautstark als „Stasi-Methoden“ gebrandmarkt. Eine Kritik die die Polizisten zum Einschreiten veranlasste. Dabei habe sich Peter T. ihrem Zugriff widersetzt, indem er die Nennung seiner Personalien verweigert und versucht habe zu treten, so die Ordnungshüter. Sie setzen ein Verfahren wegen Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchte Körperverletzung in Gang.

Das sah eine Amtsrichterin jedoch etwas anders. Die Vorwürfe seien letztlich nicht bewiesen worden, konstatierte sie und problematisierte zudem den schmalen Grand zwischen Beleidigung und freier Meinungsäußerung. Die Richterin sprach Peter T. daraufhin frei.

Diesem Spruch mochte die 3. Kleine Strafkammer des Paderborner Landgerichts, vor dem die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat, nicht folgen. Es sei schon eine gewisse Widerstandshandlung festzustellen, befanden hier die Richter. Die sei aber im untersten Rahmen anzusiedeln und nicht unbedingt zu bestrafen. Vor allem mit Blick auf die strafrechtlich blütenreine Weste von Peter T. stellten sie das Verfahren ein. Allerdings muss er ein Bußgeld in Höhe von         150 Euro zahlen.