19.03.2010

Vom Preisträger zum Besetzer

Amtsgericht verurteilte Frank Gockel wegen Hausfriedensbruch zu 1500 Euro Strafe

Rüthen/Paderborn. Eigentlich ging es im vollbesetzten Saal 100 des Paderborner Amtsgerichtes um eine Kleinigkeit. Hausfriedensbruch lautete die Anklage gegen den Rüthener Frank Gockel, der vor vier Jahren zusammen mit seinen Mitstreitern aus dem Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft mit dem Aachener Friedenspreis ausgezeichnet worden war.

Ein Delikt, das mit einer Geldstrafe oder einer höchstens ein Jahr währenden Freiheitsstrafe geahndet wird. Trotzdem kochten in der von Richter Bastian Köhler vor rund 30 Zuschauern geführten Verhandlung die Gemüter über.

Denn wenn es um die sechs Wochen andauernde Besetzung des ehemaligen Cargo-Gebäudes am Paderborner Bahnhof im Herbst 2007 geht, dann wird‘s sofort politisch. Schließlich, so meinte der Angeklagte Frank Gockel, gehe es eigentlich nicht um seinen Aufenthalt in dem Gebäude, sondern um das Kulturleben in Paderborn. Und so wolle er sich auch zu dem Vorwurf, dass er sich des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht haben soll, nicht äußern.

Hintergrund der Hausbesetzung sei laut Gockel der Kultnotstand. Sie sei „eine Öffnung eines Hauses gewesen, was den Menschen der Stadt gehört und was sie durch die Öffnung endlich nutzen konnten“.

Das sah Oberstaatsanwalt Burkhard Dannewald anders. Er fasste den Aufenthalt der jungen Leute und auch Frank Gockels als „unberechtigt“ auf.

„Ich kann den Hintergrund ihrer Handlung verstehen“, bilanzierte schließlich Richter Köhler. Die Ziele der „Rabatzler“, wie sich selbst nennen, sei nachvollziehbar, dennoch müssen sie für deren Durchsetzung zu rechtsstaatlichen Mitteln greifen, machte er deutlich und fällte ein mildes Urteil. Während der Oberstaatsanwalt 90 Tagessätze zu je 30 Euro gefordert hatte, verhängte Köhler lediglich 50 Tagessätze in derselben Höhe.

Akzeptieren will Frank Gockel das Urteil nicht. Im Verlauf des Prozesses sei ihm nicht nachgewiesen worden, dass er zu den Hausbesetzern gehört habe, fasste der 38-jährige schon die nächste Instanz ins Auge. Auch Oberstaatsanwalt Dannewald will noch darüber nachdenken, ob er die ausgeurteilte Strafe akzeptieren kann oder gleichfalls die nächste Instanz anrufen will. „Da muss ich noch mit mir kämpfen.“  st