27.10.2021

Rechtswidrige Unterbringung von Flüchtling

Paderborn (epd). Das Amtsgericht Paderborn hat die zwangsweise Unterbringung von Flüchtlingen mit einer Corona-Infizierung in der Abschiebehaftanstalt Büren im Nachhinein als rechtswidrig eingestuft. Ein im April 2020 genehmigter Antrag des Paderborner Gesundheitsamtes auf sogenannte Absonderung habe nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen, heißt es in dem Beschluss des Amtsgerichtes. So hätten nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz nur örtliche Ordnungsbehörden einen solchen Haftantrag stellen dürfen. Zudem erhielt ein Betroffener demnach während des Verfahrens keine Rechtsbelehrung. Der Geflüchtete wurde nach einer Corona-Infektion von Bielefeld aus für neun Tage in die sogenannte Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) in Büren gebracht.