08.04.2008

„Abschiebehaft abschaffen“

Appell der Paderborner Fachtagung

Paderborn. Am Wochenende fand in Paderborn die 8. Fachtagung gegen Abschiebehaft statt. Vertreter verschiedener Organisationen aus dem ganzen Bundesgebiet trafen sich, um aktuelle Entwicklungen zu diskutieren. Ein zentraler Punkt war die geplante Änderung des Abschiebehaftrechts im Zuge der Reform des Familienrechts und der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Große Sorge äußerten die Teilnehmer, dass dadurch die Rechte von Abschiebehäftlingen an mehreren kritischen Punkten stark eingeschränkt würden. Schon jetzt habe eine Studie gezeigt, dass mehr als ein Drittel der von den Amtsgerichten verhängten Haftbeschlüsse von den oberen Gerichtsinstanzen als rechtswidrig aufgehoben werden müssten. Durch die geplante Reform solle aber genau die Überprüfung von Abschiebehaftbeschlüssen durch Oberlandesgerichte abgeschafft werden.

„Gerade kleinere Amtsgerichte, die nur einzelne Fälle von Abschiebehaft im Jahr bearbeiten, sind oft mit der komplizierten Materie nicht vertraut. Menschen werden dann vorschnell für Monate inhaftiert - der schwerste Eingriff in die Grundrechte, den der Staat vornehmen kann“, sagte Frank Gockel als Sprecher der Fachtagung. „Diese Verfahren weisen oft erhebliche juristische Mängel auf, die in Zukunft nicht mehr durch die Oberlandesgerichte korrigiert werden können.“

Zudem sei geplant, dass das Recht auf Haftbeschwerde im Bereich der Abschiebehaft abgeschafft werden soll. Hierdurch werde den Gefangenen auch die zweite Möglichkeit genommen, gegen ihre Inhaftierung vorzugehen, obwohl die europäische Menschenrechtskonvention dieses Recht ausdrücklich vorsieht.

Die Teilnehmer der Fachtagung appellieren an die Mitglieder des Bundestages, der geplanten Gesetzesänderung in der jetzigen Form nicht zuzustimmen. Sie bekräftigen die Position, das Gefängnis nur zur Sicherung einer Verwaltungsmaßnahme wie der Abschiebung unverhältnismäßig sei und deshalb abgeschafft werden müsse, anstatt die Rechte der Inhaftierten noch zu beschränken.