01.02.2012

Bundesgericht kippt Paderborner Urteil

Paderborn (jkl). Das Paderborner Amtsgericht muss künftig vorsichtiger sein, wenn es um die Verlängerung der Abschiebehaft von Asylbewerbern geht. Der Bundesgerichtshof hatte den Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft“ recht gegeben, dass ein 34-jähriger Marokkaner nicht pauschal zu weiteren drei Monaten Haft verurteilt werden dürfe. Bernd Emminghaus, Pressesprecher des Paderborner Amtsgerichts, sieht nun auch die Ausländerbehörden in der Pflicht. Diese müssten künftig darauf achten, dass ihre Anträge korrekt eingereicht würden.