01.02.2012

Vorwurf gegen Gericht

Haftbeschlüsse angeblich unzulässig

Büren. Der Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren“ geht nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs davon aus, dass durch das Amtsgericht Paderborn zahlreiche Haftbeschlüsse im Bereich der Abschiebehaft unrechtmäßig verfasst wurden. Wie der Verein am Dienstag in einer Pressemitteilung erklärte, habe das Amtsgericht Paderborn über einen Haftverlängerungsantrag der Ausländerbehörde Dortmund entscheiden müssen, nachdem ein Abschiebungsgefangener drei Monate in Haft war. „Ohne dass die Ausländerbehörde angegeben hatte, wie viel Zeit sie bis zu einer Abschiebung tatsächlich bräuchte, ordnete das Amtsgericht Paderborn drei weitere Monate Haft an“, behauptet der Verein. Dagegen legte die Bürener Organisation nun Rechtsmittel ein. „Zuletzt entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die angeordnete Haft rechtswidrig war. Nach Auffassung des Gerichts gilt in Abschiebehaft ein Beschleunigungsgebot. Die Ausländerbehörde muss alles tun, um die Haft so kurz wie möglich zu gestalten. Eine pauschale Beantragung von einer Haftverlängerung über drei Monate ist nicht zulässig, wenn dieses nicht ausführlich begründet wird. Das Amtsgericht auf einen solchen Haftantrag nicht stattgegeben“, schreibt der Verein zur Begründung. Pressesprecher Frank Gockel ist der Ansicht, dass nach dieser Rechtsprechung des BGH bereits mehrere hundert Fälle unrechtmäßig waren.