25.01.2012

Matratze in Brand gesteckt

Büren. Nachdem ein angeblich suizidal gefährdeter Häftling nach kurzem Krankenhausaufenthalt wieder in Abschiebehaft in der Justizvollzugsanstalt Büren sitzt, erhebt der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft schwere Vorwürfe gegen die JVA und erinnert an den Fall Rashid Sbaai. Dieser kam 1999 ums Leben, als er in einer Schlichtzelle seine Matratze in Brand setzte. Auch diesmal hatte ein Häftling die Matratze in seiner Zelle angezündet. Der Vorfall ereignete sich bereits am Samstag. Anstatt ihn in einem Krankenhaus unterzubringen, sei nun seine Abschiebehaft verlängert worden, kritisiert Frank Gockel vom Verein für Menschen in Abschiebehaft. Schon vor dem Zwischenfall am Samstag sei der 35-jährige Palästinenser unter besonderer Beobachtung gewesen, bestätigte Anstaltsleiter Volker Strohmeyer auf Nachfragefrage unserer Zeitung. Alle 15 Minuten sei er durch eine Klappe in der Zellentür kontrolliert worden. Das sei auch einer der Gründe, warum die starke Rauchentwicklung schnell eingedeckt werden konnte, sodass der Mann ohne lebensgefährliche Verletzung mit einem Rettungswagen in ein Paderborner Krankenhaus gebracht werden konnte. Dort ist der Mann allerdings laut Strohmeyer durch sein renitentes Verhalten und Drohgebärden aufgefallen, sodass er recht schnell in Justizvollzugskrankenhaus nach Fröndenberg verlegt wurde. Da er aber nicht lebensbedrohlich verletzt gewesen sei, sei er am Dienstag zurück nach Büren verlegt worden. „Eine Unterbringung in der Psychiatrie erfolgte nicht“, kritisiert derweil Frank Gockel. Stattdessen habe ein Richter den Abschiebehaftbeschluss verlängert, der Mann bleibe in der JVA eingesperrt. „Der Vorgang ist skandalös wie normal für die JVA Büren“, meint Frank Gockel. In der JVA sein immer wieder psychisch kranke Menschen untergebracht, ohne ausreichend medizinisch versorgt zu werden. Dem hält Anstaltsleiter Volker Strohmeyer rund um die Uhr sichergestellte medizinische Hilfe entgegen. Wir müssen für knapp 150 Menschen die Abschiebung sichern“, betont er. „Das heißt aber nicht, dass wir uns nicht kümmern und dass wir die Menschen nicht betreuen.“ In dem konkreten Fall sei sehr wohl ein Psychiater eingeschaltet worden. „Der Palästinas sperrt sich aber, sodass wir kaum etwas für ihn über ihn wissen“, erklärt Strohmeyer. „Wir können ihn nicht zwangseinweisen.“ Eine Gefahr für anderen sei der Mann nicht, die Gefahr für sich selbst sei nicht erwiesen.