Zellentüren bleiben zu

Frank Gockel moniert verlängerte Abschließtzeiten in Abschiebehaft

Büren. Die Leitung der Abschiebehaftanstalt Büren plane, die Haftbedingungen für die Inhaftierten gesetzwidrig zu verschärfen. Dies moniert Frank Gockel, Sprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren, in einer Presseerklärung. Ohne die Angabe von Gründen werde die Zeit, in der sich die Gefangenen frei bewegen können, mehr als halbiert. Das Abschiebungshaftvollzugsgesetz NRW regele, dass Abschiebegefangene in der Zeit von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr in ihrer Zelle eingeschlossen werden sollen. „Diesen Zeitraum will die Leitung weiter ausdehnen“, so Gockel. Sie plane ein Einschluss der Betroffenen nun in der Zeit von 21:00 Uhr bis 14:00 Uhr. „Dieses Vorhaben ist einfach nur gesetzeswidrig“, erklärt er. Es mache aus Sicht der aktiven Betreuer deutlich, dass die Einrichtung „erneut versucht, neue, interne Regelungen gegen geltendes Recht durchzusetzen“, heißt es in der Mitteilung. Erst vor wenigen Wochen habe der Verein mit einer Klage drohen müssen, damit die Besuchszeiten der Aktiven des Vereins nicht weiter eingeschränkt werden.

Warum dieser erweiterte Einschluss erfolgen soll, sei nicht bekannt. So kann Gockel auch nur vermuten: „Die Einrichtung soll offensichtlich mehr Gefangene aufnehmen. Am Montag ist eine Kapazitätssteigerung von 120 auf 140 Inhaftierte geplant. Es mangelt aber an qualifiziertem Personal. Hinzu kommt, dass ständig mehr als 20 Prozent der Beschäftigten krankgemeldet sind. Um das Ziel der höheren Belegung zu erreichen, müssen nun alle Gefangenen tiefgreifende Einschränkung hinnehmen.“ Unter anderem seien damit z. B. die Freizeitangebote, der Hofgang der Zugang zu den sozialen Einrichtungen eingeschränkt. Einige Gefangene hätten bereits angekündigt, dass sie für humanere Haftbedingungen in einen Hungerstreik treten wollen. „Die Haftanstalt schafft sich damit ihre eigenen Probleme“, so Gockel. Die Leitung der Abschiebehaft scheine mit der Situation überfordert zu sein. Der Verein suche wiederholt das Gespräch mit den Verantwortlichen. „Abschiebehäftlinge sind keine Straftäter. Sie werden inhaftiert, um die Abschiebung zu erleichtern. Die Haftbedingungen müssen sich deswegen deutlich von denen der Strafhaft unterscheiden“, verdeutlicht Gockel.