12.12.2017

Kritik an Verschärfung der Abschiebehaft in Büren

Einschluss: Die Anstaltsleitung hat die Zeit, in der sich die Gefangenen auf dem Gelände frei bewegen dürfen, mehr als halbiert. Statt wie bislang von 22 Uhr bis 7 Uhr müssen, Sie nun von      21 Uhr bis 14 Uhr in ihren Zellen bleiben

Von Nicole Hille-Priebe

Büren/Düsseldorf. Die Leitung der Abschiebehaftanstalt in Büren verschärft offenbar die Haftbedingungen für die Inhaftierten. Laut Information des Vereins Hilfe für Menschen Abschiebehaft Büren ist der Einschluss der Abschiebegefangenen in ihren Zellen seit gestern auf die Zeit von 21 Uhr bis 14 Uhr ausgedehnt worden. „Dieses Vorhaben ist einfach nur gesetzeswidrig“, sagt Frank Gockel, Sprecher der Initiative. „Ohne Angabe von Gründen wird die Zeit, in der sich die Gefangenen frei bewegen können, mehr als halbiert.“

Den Inhaftierten selbst, seit der erweiterte Einschluss nicht erklärt worden. Gockel vermutet: „Die Einrichtung soll offensichtlich mehr Gefangener aufnehmen. Am Montag war eine Kapazitätssteigerung von 120 auf 140 Inhaftierte geplant. Es mangelt aber an qualifiziertem Personal. Hinzu kommt, dass ständig mehr als 20 Prozent der Beschäftigten krankgemeldet sind.“ Um das Ziel der höheren Belegung zu erreichen, müssten nun alle Gefangenen tiefgreifende Einschränkung hinnehmen.

Andreas Moseke, Sprecher der Bezirksregierung Detmold, bestätigte zunächst die Information auf Anfrage der Neuen Westfälischen: „Es ist richtig, dass der Verschluss auf die Zeit von 21 bis 7 Uhr erweitert wurde. Nicht neu ist jedoch die Kapazitätssteigerung auf 140 Inhaftierte, die bereits im Mai dieses Jahres bekannt gegeben wurde.“

Aufenthalt in anderen als den eigenen Räumen nicht möglich

In einer späteren Antwort der Bezirksregierung Detmold heißt es dann: „Die Untergebrachten können ihre Hafträume weiterhin zwischen 7 und 22 Uhr verlassen. Neu ist das in der Zeit von            7 bis 14 Uhr der Aufenthalt in anderen als den eigenen Hafträumen und im Außenbereich der Einrichtung nicht möglich ist.“ Die Untergebrachten könnten vormittags weiterhin Sportangebote sowie die Küchen und das Internet nutzen.

Das Abschiebungshaftvollzugsgesetz NRW regelt in § 11, dass Abschiebegefangene in der Zeit von   22 Uhr bis 7 Uhr in ihre Zellen eingeschlossen werden sollen. Für Gockel ist das Bürener Verhalten ein Zeichen dafür, dass die Einrichtung „erneut versucht, neue, interne Regelung gegen geltendes Recht durchzusetzen“. Erst vor wenigen Wochen habe der Verein mit einer Klage drohen müssen, damit die Besuchszeiten der Aktiven des Vereins nicht weiter eingeschränkt werden.

Von den neun Einschlusszeiten sind zwangsläufig auch andere Bereiche des Haftalltags betroffen, etwa der Hofgang und der Zugang zu den sozialen Einrichtungen. Einige Gefangene haben laut Gockel bereits angekündigt, dass sie für humanere Bedingungen in den Hungerstreik treten wollen. Von der Bezirksregierung Detmold hieß es dazu: „Hierfür ergeben sich bisher keinerlei Anhaltspunkte.“

Gockels Verein kritisiert seit längerem, dass die Einrichtung es nicht schaffe, mit den inhaftierten Menschen angemessen umzugehen. „Eigentlich psychisch kranke Menschen werden immer wieder in Isolierhaft genommen. Nun ist zu befürchten, dass die Anzahl der Inhaftierten, in dem Isoliertrakt in Büren steigen wird.“