12.12.2014

Abschiebehaft in Büren rückt näher

Kabinett berät Gesetzentwurf

Büren/Düsseldorf (sim). Die Landesregierung ist dem Plan, in Büren (Kreis Paderborn) wieder Abschiebehäftlinge unterzubringen, einen Schritt nähergekommen: Dem Kabinett liegt ein Gesetzentwurf vor, um die juristischen Grundlagen dafür zu schaffen. Nächste Woche ist die erste Lesung im Landtag geplant. Der Entwurf regelt, dass künftig das Innenministerium für Abschiebehäftlinge zuständig ist, nicht mehr das Justizministerium. Außerdem heißt es im Gesetzentwurf ausdrücklich, dass es „spezielle Abschiebehafteinrichtungen“ geben wird. Hier lag in der Vergangenheit ein juristisches Problem, dass im Sommer zur Schließung der Anstalt Büren geführt hatte: Büren war nämlich bisher keine spezielle Abschiebeeinrichtung, sondern eine Anstalt, in der auch normale Strafgefangenen einsaßen. Das aber, so hatte der europäische Gerichtshof geurteilt, ist nicht zulässig. Denn abgelehnte Flüchtlinge, die in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden sollen, sind eben keine Straftäter, die eine Haftstrafe absitzen. Der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft kritisiert den Gesetzentwurf scharf. Sprecher Frank Gockel argwöhnt, die Haftbedingungen sollten in Büren künftig sogar strenger sein als bisher, weil im Gesetzentwurf beispielsweise nicht mehr ausdrücklich erwähnt werde, dass Abzuschiebende ihre eigene Kleidung tragen dürften und nicht zur Arbeit gezwungen werden können. Das Innenministerium weist diese Vorwürfe zurück: Was den konkreten Vollzug der Abschiebehaft angehe, gelten vorerst Passagen aus den alten Strafvollzugsgesetz weiter. Sprecher Oliver Moritz: „Sinn und Ziel ist keine Verschärfung der Haftbedingungen.“ Es gehe schließlich darum, einen „humanitären Vollzug“ zu schaffen. Inwiefern die Haftanstalt in Büren dafür umgebaut werden müsse, sei noch nicht klar. Gockel hatte kritisiert, das Innenministerium wolle den „Strafhaftcharakter“ in Büren beibehalten und auf größere Umbauten verzichten.