26.07.2014

JVA Büren vor dem Aus

Neues BGH-Urteil

Büren (WB/mba). Das einzige Abschiebegefängnis in NRW, die JVA Büren im Kreis Paderborn, steht vor dem Aus. Nach dem europäischen Gerichtshof (EuGH) hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in normalen Gefängnissen für unzulässig erklärt. Von den 30 Abschiebehäftlingen in Büren werden sieben freigelassen, die in EU-Länder abgeschoben werden sollten. Die 23 übrigen werden kurzfristig „in eine europarechtskonforme Abschiebehafteinrichtung in Berlin gebracht“, teilte das NRW Innenministerium mit. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss zu einem Fall von der JVA Büren betont der BGH, auch eine gesonderte Unterbringung von Abschiebehäftlingen in einem normalen Gefängnis verstoße gegen europäische Vorgaben. Geklagt hatte ein in der JVA Büren einsetzender Türke. Dort sind auch Strafgefangene inhaftiert, derzeit etwa 165. Nach dem Urteil des EuGH hatte der BGH geurteilt, dass Häftlinge vor der Abschiebung in ein EU-Land nicht mehr wegen Fluchtgefahr eingesperrt werden dürfen. Das Innenministerium will jetzt prüfen, wie es mit der JVA Büren weitergehen könnte. Der Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren“ forderte am Freitag die umgehende Freilassung aller Abschiebehäftlingen.