26.07.2014

BGH-Urteil

NRW verlegt 20 Häftlinge nach Berlin

Düsseldorf. Nach einer Serie von Urteilen muss Nordrhein-Westfalen seine Abschiebehaft neue Regeln: Innenminister Ralf Jäger (SPD) ordnete am Freitag die Verlegung von rund 20 Häftlingen aus der JVA Büren in eine Berliner Haftanstalt an. Nach dem europäischen Gerichtshof hatte am Freitag auch der Bundesgerichtshof die Unterbringung von Abschieben Häftlingen in normalen Gefängnissen für unzulässig erklärt. In einem Beschluss zu einem Fall in NRW betonten die Karlsruher Richter, auch eine gesonderte Unterbringung von Abschieben Häftlingen auf einen normalen Gefängnisgelände wie in Büren entsprechen nicht den EU- Vorlagen für eine spezielle Hafteinrichtung. Geklagt hatte ein in Büren einsetzender Türke. Das Gefängnis in der Nähe von Paderborn war ursprünglich nur für Abschiebehäftlinge gebaut worden. Inzwischen sitzen dort- in einem anderen Tagt- auch Strafgefangene mit kurzen Haftzeiten ein. Der europäische Gerichtshof hatte kürzlich entschieden, dass Abschiebehäftlinge bis zur Ausreise nicht in Gefängnissen bleiben dürfen, sondern nur in speziell für sie vorgesehenen Häusern. (kla)