25.07.2014

Urteil gegen Abschiebehaft

Büren (bth). Während Gegner der Abschiebehaft vor der JVA Büren eine Mahnwache abhielten, wurde ein Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Abschiebehaft bekannt. Eine EU-Verordnung, die Regel, dass Flüchtlinge, die innerhalb Europas abgeschoben werden sollen, nur inhaftiert werden dürfen, wenn bei Ihnen erhebliche Fluchtgefahr besteht, ist danach rechtswidrig. Die Bundesregierung habe versäumt zu definieren, was „wesentliche Fluchtgefahr“ bedeutet. Frank Gockel, Sprecher des Vereins „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren“, fordert den Landtag NRW auf, „dass die Abschiebegefangenen aus der JVA Büren entlassen werden“. Das Land NRW kündigte eine Prüfung an.                                                                                                                                                             (AZ: V ZB 31/14)