Bundesgericht stoppt Abschiebehaft

Flüchtlingsrat begrüßt Urteil

Von Michael B. Berger

Hannover. Der niedersächsische Flüchtlingsrat fordert, die Abschiebehaftanstalt am Flughafen Langenhagen zu schließen. Anlass dazu bietet ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), dass unter humanitären Organisationen großen Beifall findet. So hat der BGH entschieden, dass Asylbewerber in Deutschland nicht vor ihrer Abschiebung in ein anderes Land der EU „wegen Fluchtgefahr“ eingesperrt werden dürfen. „Das Urteil betrifft die große Anzahl derjenigen Menschen, die in deutschen Abschiebehafteinrichtung sitzen und innerhalb Europas hin- und hergeschoben werden“, sagt dazu der hannoverische Anwalt Peter Fahlbusch, der seit 2002 und 950 Menschen in Abschiebehaftverfahren vertreten hat. Mindestens die Hälfte dieser Menschen befanden sich zu Unrecht in Haft dies ist eine rechtsstaatliche Katastrophe“, findet Fahlbusch das Urteil des hohen deutschen Gerichts ist schon das zweite Urteil, das höchstrichterlich zur Praxis der Abschiebehaft gesprochen wird. Vor wenigen Tagen hatte der europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt, dass Abschiebehäftlinge nicht mit „gewöhnlichen“ Häftlingen, also Kriminellen, in einem Gefängnis untergebracht werden dürfen. Aus diesem Grund ist in Hannover-Langenhagen eine spezielle Abschiebeeinrichtung eröffnet worden, in der sich nur wenige Häftlinge befinden. „Es besteht kein Zweifel, dass sich Niedersachsens Landesregierung bemüht hat, die Haftbedingungen zur humanisieren. Aber nach der Entscheidung des BGH dürfte die Haft für die meisten verbliebenen Flüchtlinge rechtswidrig sein“, meint Kai Weber vom Flüchtlingsrat. Im jüngsten Urteil ging es um einen Pakistaner, der über das EU-Land Ungarn illegal nach Deutschland eingereist war. Er sollte jetzt wieder nach Ungarn abgeschoben werden, wie es die sogenannte Dublin-Vereinbarung vorsieht. Doch der BGH hob eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken auf. Die Behörden hatten „Fluchtgefahr“ als Grund für die Abschiebehaft angegeben.