18.07.2014

Existenz der JVA Büren nach Urteil gefährdet

EuGH stärkt die Rechte von Abschiebehäftlingen

Büren (AFP/gär). Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in deutschen Gefängnissen für rechtswidrig erklärt damit ist die Fortexistenz der JVA Büren im Kreis Paderborn, die bislang das einzige Abschieben Gefängnis in NRW war, akut gefährdet. Nach dem Urteil der Luxemburger Richter dürfen Menschen, die vor der Abschiebung stehen, nicht länger wie Strafgefangene behandelt werden. Anstelle von Gefängniszellen haben sie Anspruch auf eine bessere Unterbringung in gesonderten Anstalten, in denen ihre Freiheitsrechte weniger stark beschnitten werden. Bislang wurden in mehreren Bundesländern Abschiebehäftlingen mit gewöhnlichen Straftätern in Gefängnissen untergebracht. Dagegen geklagt hatten eine Vietnamesin, eine Syrerin und ein Marokkaner, die ihre Haft in Hessen und Bayern als rechtswidrigen Freiheitsentzug empfanden. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl, der Jesuiten Flüchtlingsdienst und die Diakonie begrüßten das Urteil. Sie forderten die sofortige Freilassung aller Betroffenen. Das NRW Innenministerium und das Justizministerium wollen sich noch nicht festlegen, was jetzt in der JVA Büren geschieht, wo 140 Strafgefangene und 32 Abschieben Häftlingen in getrennten Hafthäusern untergebracht sind. Man werde das EuGH Urteil prüfen und dann entscheiden, hieß es. Frank Gockel, Sprecher des Bürener Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft, kündigt an, er werde Strafanzeige stellen, falls das Land NRW nicht schnell reagiert.