10.01.2014

Abschiebehaft ist rechtens

Paderborn/Büren (JS). Die Unterbringung von Abschiebegefangenen in der Justizvollzugsanstalt Büren ist nicht rechtswidrig. Das entschied jetzt das Landgericht Paderborn. Die Häuser, in denen die Abschiebehäftlinge untergebracht seien, seien baulich und organisatorisch strikt von den Gebäuden getrennt, in denen Menschen ihre Strafhaft verbüßen, befanden die Richter. Damit seien die Vorgaben der Europäischen Union hinreichend erfüllt. Das hatte vor Weihnachten ein Richter am Amtsgericht Paderborn anders beurteilt.