21.12.2012

Haft in Büren untersagt

Nicht vor Abschiebung

Von Bernd Bexte

Büren (WB). Das Amtsgericht Paderborn hat die Unterbringung eines Abschiebehäftlings in der JVA B Büren für rechtswidrig erklärt. Grund: Bei der JVA handele es sich nicht um eine spezielle Einrichtung für die Abschiebehaft. Denn dort werden auch Ersatzfreiheitsstrafen und kurze Freiheitsstrafen vollstreckt. Das stehe im Widerspruch zu Rückführungsrichtlinien der EU von 2008. Sie schreibt die Unterbringung in speziellen Abschiebehaftanstalten vor. Eine Haft in Büren komme erst in Frage, wenn in einer nur für die Abschiebehaft vorgesehenen Einrichtung ein Platz zur Verfügung stehe. Diese gibt es in den anderen Bundesländern. Im konkreten Fall ging es um einen Mann aus dem Kosovo, der in sein Heimatland abgeschoben werden soll. Nach Angaben der JVA ist dies auch das erste Mal, dass ein Gericht die Unterbringung eines Abschiebehäftlings in Büren wegen der EU-Richtlinien untersagt. Die Bundespolizei, die die Unterbringung beantragt hat, will den Fall jetzt vom Landgericht überprüfen lassen. Der Bürgerverein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft“ fordert die Landesregierung auf, die Abschiebehaftanstalt in Büren zu schließen. Sie ist die einzige in NRW. Zwar sei der Gerichtsbeschluss nur in einem Einzelfall ergangen, jedoch lasse sich die Begründung auf jeden Gefangenen dort übertragen, meint Sprecher Frank Gockel. In Sachsen und Bayern hätten ähnliche Beschlüsse zur Frage faktischen Einstellung der Abschiebehaft geführt. Das NRW Justizministerium verweist auf Beschlüsse anderer Landgerichte (Bielefeld, Köln), die die Unterbringung in Büren für regelkonform erklärt hätten.